Frage an Steffen Kühne von Antje B.
Sehr geehrter Herr Kühne,
vielen Dank für Ihre Antwort. Meine abschließende Frage hierzu an Sie:
Wurde mit den von Ihnen erwähnten Einschätzungen ausdrücklich die Entscheidung der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde gemäß Schreiben des Ministeriums für Umwelt vom 21.11.2008 aufgehoben?
- Zitat: " ... Die untere Bauaufsichtsbehörde, das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat zwischenzeitlich bestätigt, dass die Nutzung der Fläche als Spiel-/Bolzplatz mit dem vorliegenden rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1992 nicht vereinbar ist. Damit ist die Stadt Mittenwalde in der Pflicht, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Soweit dies nicht erfolgt, obliegt es dem Landkreis Dahme-Spreewald als untere Kommunalaufsichtsbehörde die notwendigen Schritte zu veranlassen. ..."
Mit freundlichen Grüßen
Antje Bauer