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Antwort von Steffen Kampeter
CDU
• 27.02.2008

(...) Über einzelne Fälle, die ich nicht kenne, maße ich mir kein Urteil an. Wir können staatliche Leistungen schlecht von dem Grad des jeweiligen Mitleidempfindens einzelner Mitarbeiter der Behörden abhängig machen. Grundsätzlich gelten die jeweiligen Rechtsnormen, teilweise mit Ermessensspielräumen, die pflichtgemäß auszufüllen sind. (...)

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