Frage an Steffen Kampeter von Gudrun S. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Kampeter,
Frauen bis zum Jahrgang 1951 ist es nach dem kürzlich geänderten Rentenrecht gestattet, mit 60 Jahren in Rente zugehen, wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen.
Die Frauen dieses Jahrganges, die bis zum 60.Lebensjahr ununterbrochen arbeiten, haben dann insgesamt 43 Jahre Rentenjahre hinter sich. Wenn Sie diese Rente mit 60 Jahren in Anspruch nehmen, nimmt man Ihnen 18 % der erabeiteteten Lebensleistung weg. Sind dies Strafgebühren dafür, dass man nur 43 Jahre ununterbrochen gearbeitet hat und nicht 48 Jahre?
Denn um diese Abzüge zu umgehen, müßten diese Frauen noch weitere 5 Jahre bis zum 65 Lebensjahr einer Arbeit nachgehen.
Herr Kampeter, finden Sie diese Kürzungen für die erbrachte Lebensleistung der Frauen richtig ? Wie kann ich als Normalbürger diese Abzüge verhindern? Wie kann ich beinflussen, dass so viele keine Arbeit haben? Warum nimmt man denen, die zu viel haben nichts weg, warum den Frauen, die mit Arbeit und Kindererziehung ganz viel geleistet haben?
Wie ist ihr Standpunkt dazu?
Sehr geehrte Frau Sachse,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rentenrecht, die Sie am 25. Mai 2008 über www.abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
In Ihrer Email sprechen Sie ein sehr komplexes Thema an, das sich auch aufgrund seiner Vernetzung mit anderen Sachgebieten am besten am individuellen Fall einschätzen und beantworten lässt. Um mir dies zu ermöglichen, möchte ich Sie daher bitten, sich noch einmal auf persönlichem Wege über die E-Mail Adresse steffen.kampeter@bundestag.de unter Angabe Ihrer vollständigen Daten (Adresse und gegebenenfalls auch Telefonnummer) an mich zu wenden, so dass ich direkt mit Ihnen in Kontakt treten kann.
Ich freue mich auf einen persönlichen Austausch mit Ihnen und verbleibe einstweilen
mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter