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Steffen Bilger
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Frage von Herwig K. •

Frage an Steffen Bilger von Herwig K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bilger!

Mit großem Interesse habe ich die Diskussion zum Tempolimit verfolgt. Dabei stolpere ich über Ihre Meinung, dass das Umweltbundesamt eher ideologisch als fachgerecht argumentiert, Sie sich aber auf den ADAC berufen. Betrachten Sie den als neutral?
Den Bericht von Frontal21 habe ich mir im Internet angeschaut http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,8233561,00.html .
Worauf gründen sich Ihre Zweifel an der Richtigkeit der Angaben? Haben Sie die zitierten Personen kontaktiert?
Die Häufung schwerer Unfälle im Baustellenbereich bei niedrigeren Geschwindigkeiten führen Sie als Argument gegen ein generelles Tempolimit an. Bitte erläutern Sie mir diesen Zusammenhang? Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich von 2006 bis 2008 1456 Unfälle auf Autobahnen, aber nur 60 in Baustellenbereichen und meistens auch nur am Ende der Baustelle, wenn wieder kräftig Gas gegeben wird!
Im Web habe ich nach Studien gesucht, die den Einfluss eines Tempolimits auf die Unfallfolgen dokumentieren. Ich fand eine Untersuchung in Brandenburg von Nov. 2007 http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.142482.de . Bei Tempo 130 ging die Zahl der Verkehrstoten zurück (20 – 50%) und die Kapazität der Autobahnen stieg an (Stauvermeidung!). Können Sie mir eine Studie benennen, die zu der Aussage kommt, dass ein Tempolimit zu erhöhten Unfallzahlen führte?
Um Unfälle im Baustellenbereich zu verringern, sollten die Reparaturzeiten so gering wie möglich sein. In einer Projektarbeit der Porsche Consulting GmbH http://www.porscheconsulting.com/pco/de/presse/pressemitteilungen/?pool=pco&id=2009-07-02 wurden Methoden entwickelt, wie Baustellen besser und schneller abgewickelt werden könnten. Werden diese Erkenntnisse konsequent bei der Auftragsvergabe eingefordert? Bei der EHEC-Epidemie wird richtigerweise dem Schutz von Menschenleben alles andere untergeordnet – warum ist das in der Verkehrspolitik anders?

Mit freundlichem Gruß,

Herwig Koch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihren Beitrag zur Debatte.

Sie haben natürlich darin recht, dass der ADAC auch seine eigenen Interessen vertritt. Er ist von mir auch nicht als neutrale Datenquelle angeführt worden. Der ADAC diente lediglich als Beispiel dafür, dass andere eben zu anderen Ergebnissen kommen.

Ich habe in meinen beiden vorherigen Beiträgen deutlich gemacht, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen selbstverständlich sinnvoll sind – aber eben nur dort, wo es besondere Gründe für solche gibt. Es kann durchaus sein, dass an der einen oder anderen Stelle auf deutschen Autobahnen hier noch Handlungsbedarf besteht. Konkrete Einzelbeispiele geben aber noch keinen Hinweis darauf, dass ein generelles Tempolimit richtig ist.
Meine Aussage zum Baustellenbereich habe ich lediglich aus der bereits mehrfach zitierten Studie der DEKRA entnommen.

Dankbar bin ich Ihnen, dass Sie auf Porsche Consulting hinweisen. Mit dem Unternehmen bin ich in gutem Kontakt zur zitierten Studie. Schon mehrfach habe ich die dort aufgeführten Methoden und Ergebnisse in den politischen Prozess eingebracht. Ich bin nun guter Hoffnung, dass dies auch zu positiven Effekten führen wird.

Bei EHEC und Geschwindigkeitsbegrenzungen wird ähnlich verfahren. Bei beiden steht der Schutz von Menschenleben im Vordergrund. Sowohl bei EHEC als auch auf Autobahnen werden generell erst einmal keine Verbote ausgesprochen. Weder Gurken noch Sprossen noch sonst etwas ist trotz EHEC verboten worden. Jeder kann selbst entscheiden, was er isst. Es wurde lediglich eine Warnung ausgesprochen. Dass Straßen gefährlich sind und die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, lernt jeder potentielle Autobahnnutzer in der Fahrschule. Es liegt also keine Ungleichbehandlung vor.

Meiner Meinung nach sind nun alle Argumente ausgetauscht. Letztendlich ist Politik immer eine Frage von Abwägungsprozessen. Wie bereits beschrieben, hat sich eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag für keine generelle Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB

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