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Steffen Bilger
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Frage von Annette N. •

Frage an Steffen Bilger von Annette N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bilger.

Nächsten Monat sind Wahlen:
Wer etwas für uns tut, bekommt auch unsere Stimme!

Es gibt tausende Fälle wie diesen:
Mensch, über 50, mehr als 35 Jahre gearbeitet, ist arbeitsunfähig erkrankt und KANN deswegen nicht mehr arbeiten.
Er hat die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Das ist die Odyssee, (finanziert vom Steuerzahler):
Rentenantragsverfahren, Begutachtungen, Widerspruchsverfahren, Begutachtungen, Klageverfahren, Begutachtungen, Berufungsklageverfahren, Begutachtungen etc.
Mit ganz viel Glück bekommt er dann eine befristete EM-Rente für nur ein Jahr.

Bekommt er die EM-Rente nicht, lebt er bis zum Rentenalter weiterhin auf Kosten der Steuerzahler.
Wir, die "KRANK OHNE RENTE" sind, wollen die Rente, die uns zusteht, weil wir nicht mehr arbeiten KÖNNEN.
Unsere Beiträge wurden im aktiven Arbeitsleben AUCH für diesen Leistungsfall an die DRV gezahlt.
Wir wollen NICHT mit "Ersatz-Zahlungen" aus dem SGB II abgespeist werden, die eigentlich für ganz andere Zwecke vorgesehen sind.

Frage:
Was spricht dagegen, kranken, arbeitsunfähigen Menschen, die Rente zu gewähren, ohne dass sie jahrelange demütige Verfahren durchlaufen müssen?

Auch wenn Sie als Einzelner nicht sofort diese Prozedur abschaffen können, so erwarten wir doch, dass Sie unser Anliegen ernst nehmen und uns diesbezüglich tatkräftig unterstützen.

Wir freuen uns auf eine aussagekräftige Antwort von Ihnen als Gesundheitsexperte.

Mit freundlichem Gruß
A. Neufang
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Sehr geehrte Frau Neufang,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erwerbsminderungsrente vom 6. Februar, die ich selbstverständlich ernst nehme und Ihnen gerne folgendermaßen beantworte: Fälle wie Sie ihn schildern gibt es bedauerlicherweise jährlich ca. 150.000. Wenn Menschen, die über viele Jahre hinweg hart gearbeitet haben aufgrund eines Unfalles oder eines anderen Schicksalsschlages nicht mehr voll oder gar nicht mehr erwerbstätig sein können, stellt dies für ihre Lebensplanung einen schweren Einschnitt – insbesondere natürlich in finanzieller Hinsicht – dar.

Als Hilfsmittel in dieser schwierigen Situation kennt unser Sozialstaat daher zurecht die Erwerbsminderungsrente, die Betroffenen durch ihre zuvor geleisteten Beiträge in die Rentenversicherung zusteht. Diese Form der Versicherungsleistung bedarf strenger medizinischer Überprüfungen, ohne die es – leider – oftmals zu ungerechtfertigten Leistungsansprüchen käme. Dass es dabei häufig im Einzelfall aufgrund zahlreicher Untersuchungen, damit verbundenen Gerichtsprozessen u. a. zu schwer nachvollziehbaren und physisch wie psychisch schwierigen Lagen bei den Betroffenen kommt, bin ich mir bewusst. Sicherlich fehlt es an der ein oder anderen Stelle auch am notwendigen Einfühlungsvermögen gegenüber den Geschädigten.

Generell halte ich jedoch die Art und Weise der Untersuchungsverfahren für richtig und unverzichtbar. Gerne versichere ich Ihnen jedoch, dass ich mich nachhaltig für eine Vereinfachung und Verkürzung dieser Untersuchungsmaßnahmen einsetze, damit Sie und alle Betroffenen schnell und möglichst unbürokratisch Rentenzahlungen erhalten können.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger

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