Frage an Steffen Bilger von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Steffen Bilger,
glauben Sie dass man es verbieten sollte, dass ein MdB neben seiner Abgeordneter-Tätigkeit noch bezahlte Nebentätigkeiten ausüben ??
Es besteht ja kein Zweifel daran dass so von der Industrie und Interessengemeinschaften versucht wird direkten Einfluss auf Abstimmungen zu nehmen.
Als normaler Angestellter muss ein Nebenjob schliesslich auch genehmigt werden und kann vom Arbeitgeber sogar abgelehnt werden ( sollte ein Interessenskonflikt vorliegen)
Angenommen morgen würde ein Verbot zur Abstimmung stehen wie würden Sie abstimmen.
Gruß
Thomas Gros
Sehr geehrter Herr Gros,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Zu Ihrer ersten Frage kann ich mit einem klaren Nein antworten. Die vom Bundestag getroffenen Regeln sorgen für Transparenz ( http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/index.html ), die potentiellen Einflussnahmeversuchen Seitens des Geldgebers durchaus entgegenstehen.
Diese Transparenz durch die Anzeigenpflicht der Nebentätigkeiten sorgt auch dafür, dass Ihre Annahme – durch geleistete direkte Zahlungen werde Einfluss auf Abgeordnete ausgeübt – meines Erachtens falsch ist.
Von Mitgliedern des Bundestages wird immer wieder gefordert, dass sie nah an den Wählern sein und die Bedürfnisse der Bevölkerung kennen sollen. Den veröffentlichungspflichtigen Angaben zu meiner Person können Sie entnehmen, dass ich weiterhin Partner in der von mir 2007 mitbegründeten Rechtsanwaltskanzlei bin. Diese Tätigkeit, der ich nur noch minimal nachgehe, gibt mir eine große Unabhängigkeit, da ich nicht auf die Politik als Broterwerb angewiesen bin. Ich denke, es wäre gut, wenn es mehr Politiker geben würde, die über eine solche Unabhängigkeit verfügen.
Ihr Argument mit der Genehmigungspflicht bei normalen Arbeitnehmern ist interessant. Wie Sie aber bereits schreiben, handelt es sich hierbei um normale Arbeitnehmer. Abgeordnete sind aber eben keine normalen Arbeitnehmer. Mitglieder des Bundestages sind nicht einem Unternehmen verpflichtet, sondern dem Deutschen Volk. Sie unterliegen der ständigen Kontrolle ihrer Wähler und der so genannten 4. Gewalt, der Medien. Ein offensichtlich käuflicher Abgeordneter wäre der Öffentlichkeit meiner Meinung nach nicht vermittelbar.
Wie ich bereits ausgeführt habe, bin ich für die Möglichkeit der Nebeneinkünfte und würde deshalb konsequenterweise bei einer Abstimmung über diese Frage auch gegen ein Verbot von solchen stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB