
(...) In der Tat kann man über den Sinn und Zweck von Jugendarrest im Kontext von Schwänzen trefflich streiten - weiter unten mehr dazu. (...) Kommt der Jugendliche dieser Anordnung schuldhaft nicht nach und zahlt er auch die Geldbuße nicht, so kann der Jugendrichter nach mündlicher Anhörung des Jugendlichen Jugendarrest von bis zu einer Woche Dauer verhängen, um den Jugendlichen zur Zahlung der Geldbuße oder zur Befolgung der Auflage zu veranlassen. Die Vollstreckung des Jugendarrestes lässt die Pflicht zur Zahlung der Geldbuße oder zur Befolgung der Auflagen grundsätzlich unberührt. (...) die Verhängung von Jugendarrest trifft der Jugendrichter im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit." (...)