
(...) Zur besseren frühen Entwicklung und Bildung von Kindern ab drei Jahren hat Hamburg die Fünf-Stunden-Leistung mit Verpflegung und allgemeinem Rechtsanspruch eingeführt (2005)! Dieser ist tatsächlich stärker öffentlich gefördert als die höheren Betreuungsleistungen, die aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf resultieren (Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge bei fünf Stunden 14,9 %, bei sechs Stunden 26 %). (...)