Frage an Stefanie Strasburger von Annegret K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Lieber Volksvertreter,
kann man Sie noch so nennen? Zum Wiederholtem Male hebelt Ihre Partei den Volkswillen aus den Angeln. Das Volk wird für dumm erklärt und muß daher auch nicht aufgeklärt werden.
Nach der Planung der Hafencity (mit der sich Ole v.Beust ein Denkmal bauen möchte) über die Ablehnung des Verkaufs vom LBK und die Ablehnung über das neue Wahlrecht hin zum Volkspark. Hier ereignet sich wohl z.Zt. der größte Schildbürgerstreich Ihrer Partei. Ein Volkspark so neu zu gestalten, dass das Volk später Eintritt bezahlen muß, für das was er durch seine Steuern schon bezahlen mußte und überhaupt nicht wollte, grenzt für mich an Diktatur. Das hat mit Demokratie nicht mehr viel zu tun.
Ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie in diesen Punkten eine eigene Meinung haben, oder ob Sie mit Ihrem Oberhäupling im Chor singen?
Sehr geehrte Frau Ketzler,
erst einmal möchte ich Ihnen für die eingereichte Frage danken.
Leider ist Ihre Frage recht unfreundlich und wenig sachbezogen formuliert. Aus diesem Grunde werde ich Ihnen nur inhaltlich auf die von Ihnen angesprochenen Themen antworten können. Die allgemein gehaltenen Antworten möchte ich Sie bitten zu entschuldigen, da Ihre Frage ebenfalls sehr allgemein gehalten ist.
Die Hamburgische Verfassung sieht, ebenso wie das Grundgesetz, die so genannte repräsentative Demokratie vor. Das Volk wählt Vertreter, die während der Legislaturperiode nach ihrem Gewissen Entscheidungen zu treffen haben. Finden diese Entscheidungen nicht die Gunst der Bürgerinnen und Bürger, werden sie abgewählt. Das hat so wenig mit dem von Ihnen verwandten Begriff Diktatur zu tun dass es mir nicht leicht fällt, sachlich zu antworten.
Zutreffend ist allerdings, dass wir uns nicht prinzipiell gehindert sehen, Entscheidungen des Volksgesetzgebers aufzuheben (wie im Fall des LBK) oder zu modifizieren (wie im Fall des Wahlrechts angestrebt). Die rechtliche Richtigkeit dieser Sichtweise hat das Hamburgische Verfassungsgericht ausdrücklich bestätigt. Volks- und parlamentarische Gesetzgebung stehen nebeneinander. Beide Gesetzgeber können Entscheidungen des jeweils anderen aufheben oder ändern. Der parlamentarische Gesetzgeber ist dazu sogar verpflichtet, wenn er der Auffassung ist, dass drohende Schäden abzuwenden sind. Im Fall des Wahlrechts wird der grundsätzliche Wille, der sich im Volksentscheid zeigt, respektiert. So werden die Kernpunkte (Einführung von Wahlkreisen, Stärkung des Wählereinflusses auf die personelle Zusammensetzung) auch nach der Änderung des Wahlrechts erhalten bleiben.
Der Ausbau der Hafen-City hat gute Gründe. Dort entstehen neue Flächen sowohl für die Ansiedlung neuer wirtschaftlicher Betriebe als auch für attraktiven Wohnraum für ca. 30.000 Bürger direkt am Wasser. Dies kosten die Stadt so gut wie keine Investitionen, da die Investitionen hauptsächlich durch Investoren übernommen werden. Des weiteren wird eine zurzeit brachliegende sehr unansehnliche Fläche zu einem attraktiven und für Hamburg repräsentativen Areal. Dieser neue Wohnraum erfüllt zwei Kriterien. Ersten wird er nicht nur im High-Class Segment, sondern ein breites Miet- bzw. Preisportfolio bieten und somit für viele Hamburgerinnen und Hamburger aber auch für Arbeitskräfte, die bisher nicht in Hamburg ansässig waren, attraktiv werden. Zweitens bedeutet neuer Wohnraum im schon eng bebauten Hamburg, die Möglichkeit neue Einwohner nach Hamburg zu holen. Dies ist für die Finanzlage Hamburgs unabdingbar, da wir dadurch neue Steuereinnahmen nach Hamburg generieren können und zum anderen für jeden weiteren Hamburger Bürger weniger Geld in den Länderfinanzausgleich zahlen müssen. Dies dient dem Wohle der gesamten Stadt.
Der Verkauf des LBK ist für Hamburg ebenfalls volkswirtschaftlich von erheblichem Nutzen. Es würde hier etwas zu weit führen, Ihnen detailliert alle Vorteile und die dazugehörigen Argumentationen zu liefern, daher werde ich exemplarisch zwei Argument aufgreifen und Ihnen erläutern. Um den LBK wirtschaftlich und unabhängig von der öffentlichen Hand führen zu können, war der Verkauf aus betriebs- und volkswirtschaftlichen Gründen unumgänglich. So müssen z.B. die Pensionsansprüche der Beschäftigten in Zukunft nicht mehr durch die „Staatskasse“ getragen werden. Die medizinischen sowie die Serviceleistungen werden sich für den Patienten in privatwirtschaftlicher Hand verbessern und die Kosten sinken. Leider sind solch komplexe Themen in einem Bürgerentscheid nicht wirklich zu vermitteln und führen oft zu einer Schieflage in der Argumentation. Selbst erbitterte Gegner des Verkaufs haben, nachdem sie umfassend informiert waren, den Verkauf als gute Entscheidung anerkannt.
Die Umgestaltung von Hamburgs größter Parkanlage – dem Altonaer Volkspark – macht diese in Zukunft erheblich lebenswerter, da sie dem Bürger wesentlich schönere und dem Freizeitbedürfnis angepasste Angebote vorhalten wird. Diese sind, wie auch weiterhin der Eintritt, kostenfrei. So sind weite, naturbelassene Areale, Wegestrecken zum Spazierengehen, Walken, oder Mountainbiken vorgesehen. Auch für Kinder, Jugendliche und Familien wird der Park viele kostenfreie Freizeitmöglichkeiten bereithalten. Vorgesehen sind u.a. Spielplätze, Picknick-Areale und Skating-Bahnen. Auch der Punkt der öffentlichen Sicherheit wird in das Konzept mit einbezogen. So wird z.B. die Beleuchtungssituation und die Übersichtlichkeit in der gesamten Parkanlage verbessert werden. Daneben werden ein Verkehrskonzept, die Verbesserung der Eingangssituation und viele andere Dinge zurzeit geprüft. Der Volkspark wird ein „Park für das Volk“ bleiben und durch seine neue Attraktivität sicher wesentlich stärker frequentiert werden, als dies heute der Fall ist.
Wenn man sich also näher mit den einzelnen Projekten, die Sie in Ihrer Kritik aufgeführt haben und ihren wirklichen Inhalten und ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen auseinandersetzt, wird man feststellen, dass hier für den Bürger erhebliches geleistet wird. Hamburg, wachsende Stadt ist eine lebens- (und liebenswerte) Metropole.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Strasburger