Frage an Stefanie Strasburger von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Straburger,
am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.
Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.
Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.
Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?
Bedenken Sie:
Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.
- Sie sollen das ganze Volk vertreten!
Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
- Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.
Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.
Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.
Vertreten Sie das Volk!
Mit freundlichen Grüßen
gez. - Ronald Saß -
Sehr geehrter Herr Saß,
erst einmal möchte ich Ihnen für die eingereichte Frage danken und Ihnen folgende Antwort geben:
Auch in der zweiten Lesung habe ich für den Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion über die Änderung zum Wahlrecht der Hamburgischen Bürgerschaft gestimmt. Nach langer und intensiver Beschäftigung mit diesem Thema, sind die eingebrachten Veränderungen aus meiner Sicht ein guter und gangbarer Kompromiss. Die Argumente für die Änderungen und die Problempunkte des Wahlgesetzes der Bürgerinitiative brauche ich Ihnen sicherlich nicht mehr darzustellen. Dies ist durch unseren Fraktionsvorsitzenden Bernd Reinert schon in aller Ausführlichkeit geschehen.
Leider werden ausschließlich von der CDU Eingeständnisse und Kompromisse erwartet, aber die Bereitschaft, konstruktiv die unbestritten bestehenden Kritikpunkte des Gesetzes der Bürgerinitiative aufzunehmen und in eine Diskussion darüber einzutreten, fehlt einigen CDU-Kritikern. Hier erwarte ich ebenfalls mehr Mut zu Verantwortungsvollem Handeln. Zu sagen, na ja, wir probieren das Wahlrecht mal aus – der Bürger wird schon sehen, was er davon hat – und wenn es nicht klappt, dann ändern wir es eben später, hat für mich eben gerade nichts mit verantwortungsvollem politischen Handeln zu tun. Das Wahlrecht ist kein Thema für Feldversuche.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Strasburger