Fragen und Antworten
Aus meiner Sicht sollte ihr Pflegekind eine individuelle Absprache mit der Tagesgruppe bei der Werkstatt entsprechend dem Bedarf zur Abwesenheit treffen. Dies würde auch dem gesetzlichen Grundsatz der Personenzentrierung Rechnung tragen. Menschen mit Behinderungen können je nach ihrem Bedarf unter anderem in einer Tagesgruppe betreut werden oder in einer Werkstatt arbeiten. Bis zum Jahr 2019 galten oft die gleichen Regeln für Urlaub und Freistellung in Werkstätten und in Tagesgruppen.
Es bestehe insofern das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ein Termin der Umsetzung kann derzeit noch nicht benannt werden.
In Hamburg? Dort freut sich die zuständige Bildungsbehörde bestimmt über die Ihre Anfrage.
Bitte wenden Sie sich an Ihren möglichen neuen Dienstherren mit Ihrer Fragestellung