Wie stellen Sie sicher, dass die Ungleichbehandlung bei der pauschalen Beihilfe für Landesbeamtinnen und Landesbeamte unterbunden und Art 3 des Grundgesetzes gewahrt wird?
Sehr geehrte Frau Drese, laut Koalitionsvertrag ist die Einführung der pauschalen Beihilfe in MV vorgesehen. Ich möchte ebenfalls die Frage nach der Umsetzung erneuern und folgendes vorwegnehmen:
Sie beziehen sich bei ihrer Antwort vom 15.02.2025 auf eine ähnliche Anfrage von Herrn G. auf die angespannte Haushaltssituation und die Herausforderung der Finanzierung. Diese spielt sowohl bei der Finanzierung des hälftigen Arbeitgeberanteils der Krankenkassenbeiträge für gesetzliche versicherte Angestellte sowie für privat versicherte Beamte keine Rolle.
Lediglich die Beamten, die aufgrund einer Behinderung und/oder Krankheit nicht in die private Krankenversicherung wechseln können und freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben müssen, ist die Finanzierung des Arbeitgeberanteils zu den Krankenkassenbeiträge nicht leistbar.
Wie stellen Sie sicher, dass diese Ungleichbehandlung unterbunden wird und Sie Art 3 des Grundgesetzes wahren?
Vielen Dank

Die Frage nach der pauschalen Beihilfe wurde mehrfach schon beantwortet.