In den aktuellen Verhandlungen zum Steuerfortentwicklungsgesetz setzen wir Grüne im Bundestag uns dafür ein, dass der gewinnzweckfreie Journalismus gemeinnützig wird.
. Das wegweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom Dezember letzten Jahres, weist dem Bund die eindeutige Kompetenz zu, die Tiere vor dem tierschutzwidrigen Umgang in Drittstaaten zu schützen.
Nominal ist die Abgeordnetenentschädigung orientiert an den Gehältern oberer Bundesrichter. Das halte ich angesichts der herausfordernden Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter für angemessen und vertretbar. Es macht die Abgeordneten unabhängig – so steht es auch im Grundgesetzt.
Verurteilungen, die auf Taten zurückgehen, die künftig straffrei sind, wollen wir aus dem Bundeszentralregister löschen. Dabei geht es um Eintragungen sowohl im Zentralregister als auch im Erziehungsregister, die zusammen nach § 1 Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz das Bundeszentralregister bilden.
Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen sowie eine verstärkte Forschung zu Alternativen verständigt.
Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hängt von dem Verlauf der Parlamentarischen Beratungen ab, über den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaue Aussage treffen kann.