Warum wird das geplante Bürgergeld an Sanktionen und der Berechnungsgrundlage festhalten?
Es gibt inzwischen mehrere Studien, die zeigen, dass die Sanktionen keine positive Auswirkung auf die beziehenden Menschen haben. Eine Erhöhung des Regelsatzes (im Vergleich zum Arbeitslosengeld derzeit) soll es verschiedenen Medien zufolge nicht, bis auf den sowieso notwendigen Inflationsausgleich, geben.
Lieber Herr S.,
einmal mehr vielen Dank für Ihre erneute Frage zu einem aktuellen Thema, das auch mir am Herzen liegt, denn alle Menschen haben Würde und Respekt verdient.
Das Bürgergeld ist nach 20 Jahren Hartz IV endlich ein sozialpolitischer Aufbruch. Ich stimme Ihnen zu, dass ein Sanktionsregime keinen Vorteil für die betroffenen Menschen darstellt, zudem hat dieses Vorgehen auch finanziell auf lange Sicht keinen Vorteil für unsere Gesellschaft. Wir haben innerhalb der Ampel nach Verhandlungen zumindest ein Sanktionsmoratorium auf zwölf Monate bei Hartz IV erreicht. Das ist ein Erfolg für unsere Position.
Die Richtung beim Bürgergeld stimmt aus meiner Wahrnehmung. Wir wollen weniger Bürokratie und eine einfachere, barrierefreie Beantragung sicherstellen. Es gibt ein monatliches Weiterbildungsgeld, höhere Freibeträge und eine Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen „vom Amt“. Die Regelbedarfe sollen zum Januar 2023 erhöht werden und künftig wird die Preisentwicklung durch eine aktuellere Fortschreibung der Regelbedarfe berücksichtigt. Das macht die Regelsätze krisenfester.
Wir werden die Reform des Bürgergeldes als Grüne Bundestagsfraktion auch weiterhin mit voller Kraft vorantreiben.
Viele Grüße
Stefan Schmidt