Wann glauben Sie wird über das Einbürgerungs Gesetzt abgestimmt?
Sehr Geehrter Herr Schmidt, glauben Sie das im Frühjahr 2024 über das neue Einbürgerungsgesetzt abgestimmt wird und wie schätzen Sie die Erfolgschancen der Doppelten Staatsbürgerschaft für Drittstaaten ein? Vielen Dank
Sehr geehrter Herr M.,
ich danke Ihnen für die Frage zum neuen Einbürgerungsgesetz. Es liegt mir und der Grünen Bundestagsfraktion sehr am Herzen, dass unser Land ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht bekommt. Wir setzen damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und machen Deutschland zu einem modernen Einwanderungsland, das attraktiv für Einwanderer*innen ist.
Nachdem der Gesetzesentwurf für ein neues Einbürgerungsgesetz im August vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist das parlamentarische Verfahren gestartet und die erste Lesung im Bundestag wird noch in diesem Jahr stattfinden. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, hängt von dem Verlauf der Parlamentarischen Beratungen ab, über den ich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine genaue Aussage treffen kann.
Kommen Sie dazu aber sehr gerne im kommenden Jahr nochmal auf mein Büro zu. Natürlich stehe ich bei Bedarf auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Inhaltlich kann ich Ihnen mitteilen, dass wir als Grüne den aus unserer Sicht guten Entwurf in den parlamentarischen Beratungen noch etwas besser machen wollen. Unter anderem wollen wir eine schnellere Einbürgerung und unbestimmte Einbürgerungsvoraussetzungen wie die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ durch klare Kriterien ersetzen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Neuregelung der Ausnahme zur Lebensunterhaltsicherungspflicht sehen wir äußerst kritisch. Auch wir sehen die Gefahr einer Benachteiligung von verschiedenen Personengruppen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen und Rentner*innen sowie Alleinerziehenden und pflegenden Angehörigen.
Viele Grüße
Stefan Schmidt