Sehr geehrter Herr Schmidt, warum wird bei dem Heizkostenzuschuss ein Unterschied zwischen den verschiedenen sozialleistungsberechtigten Personen gemacht?
Genauer: Nach https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001065.pdf §2 Absatz 1 Satz 2 erhalten z. B. wohngeldberechtigte Menschen mehr Geld als BAföG Berechtigte.
Sehr geehrter Herr S.,
Es ist richtig, dass Wohngeldempfänger*innen in einem 1-Personen-Haushalt 270 Euro Zuschuss erhalten, während andere zuschussberechtigte Personen, darunter auch BAföG-Bezieher*innen, einen Zuschuss in Höhe von 230 Euro erhalten.
Bei dem Heizkostenzuschussgesetz war uns als Grüner Bundestagsfraktion wichtig, dass wir möglichst gezielt dort entlasten, wo das Geld am meisten benötigt wird und die Belastung am höchsten ist. Die Zuschusshöhe berücksichtigt dabei unter anderem die durchschnittliche Größe der zu beheizenden Wohnung. Da Studierende im Vergleich zu Wohngeldempfänger*innen oftmals in noch kleineren oder gemeinschaftlich genutzten Wohnungen leben, ist die Zuschusshöhe entsprechend angepasst.
Der Unterschied, den Sie hier zu Recht ausmachen, wird also nicht zwischen den leistungsberechtigten Personen selbst gemacht, sondern er entsteht aus der durchschnittlich erwarteten Wohnsituation.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schmidt