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Stefan Schmidt
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Frage von Heike R. •

Ist ein neuer Lastenausgleich bereits beschlossen?

Sehr geehrter Herr Schmidt,
im Grundgesetz ist in Art. 14 das Eigentum geregelt. In Absatz 2 steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und in Absatz 3 geht es weiter: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Bedeutet, es ist grundsätzlich möglich Eigentum in Deutschland zu enteignen.
Es gibt noch ein weiterer sehr wichtiger Artikel im Grundgesetz. Der Art. 106, Abs. 1 S. 5:„Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,“
Auch Art. 21 SozERG wurde zum 01.01.24 geändert !!!
Wird mit Wirkung zum 01.01.2024 eine Vermögensabgabe beschlossen???
Meine Frage: ist ein neuer Lastenausgleich für die von den Regierung verursachten Kosten durch die Lockdown-Maßnahmen bereits beschlossen oder im Gespräch?
Oder können Sie diesen verbindlich ausschließen???

Heike R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben uns allen gezeigt, dass Politik und Gesellschaft neuen und großen Herausforderungen ausgesetzt sind.

Aus meiner Sicht ist es angesichts dieser Herausforderungen und der sich schnell verändernden Situation nicht seriös, bestimmte politische Maßnahmen von vornherein verbindlich auszuschließen.

Eine Vermögensabgabe oder ein Lastenausgleich werden in dieser Legislaturperiode nicht vorbereitet.

Viele Grüße

Stefan Schmidt

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