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Stefan Schmidt
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Frage von Anton S. •

Frage an Stefan Schmidt von Anton S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die Pandemie hat, nach meinem Kenntnisstand, die Umverteilung von „arm“ nach „reich“ weiter pervertiert. Wollen Sie die finanziell sehr gut Ausgestatteten stärker besteuern, bzw. setzen Sie sich dafür ein? Wie wollen Sie sowas umsetzen, oder, gegebenenfalls, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Anton Seidl

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Sehr geehrter Herr Seidl,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne aufgreife, um unseren Standpunkt zu verdeutlichen. Eine Vermögensteuer ist Gesetz in Deutschland. Allerdings wird diese Steuer seit 1997 nicht mehr erhoben. Ihre Diagnose trifft zu, die Vermögensverteilung in Deutschland ist sehr ungleich. Laut DIW besitzt das „eine Prozent“ an der Spitze der privaten Haushalte rund 35 Prozent des Nettovermögens (die obersten 10 Prozent besitzen 2/3 des gesamten Nettovermögens). Auch die Pandemie und ihre Folgen ändern dieses Ungleichgewicht nicht. Im Gegenteil gibt es Hinweise, dass gerade sehr hohe Vermögen sogar noch profitieren. Für uns Grüne ist daher klar, dass große Vermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden sollen. Bei unserem digitalen Parteitag Ende November haben wir u.a. beschlossen:
„Zu große Ungleichheit bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft und damit einen Pfeiler der Demokratie. Aufgabe von Politik ist es, solche Ungleichheit zu vermeiden und durch Regulierung, Investitionen und Steuern Ungleichheit zu reduzieren und einen Ausgleich zu schaffen. Große Vermögen und hohe Einkommen bringen soziale Verpflichtungen mit sich.“
Ob eine Vermögensteuer dem Ziel von mehr Verteilungsgerechtigkeit nützt, ist aus meiner Sicht fraglich. Neben einem hohen und kostenintensiven Verwaltungsaufwand (wegen der dauerhaften Wertermittlung) und der zu erwartenden Steuerflucht steht der Ertrag der Vermögensteuer den Bundesländern zu. Inwiefern die Länder diese Erträge nutzen würden und könnten, um Ungleichheit zu mindern, ist offen.
Natürlich stellt sich in der aktuellen Situation auch die Frage, wie die Folgen der Corona-Pandemie finanziell geschultert werden sollen. Neben dem Instrument einer Vermögensteuer diskutieren wir daher auch intensiv über einen Lastenausgleich in Form einer einmaligen und langfristig angelegten Vermögensangabe der vermögendsten Teile unserer Bevölkerung zur Finanzierung der immensen Kosten durch die Corona-Pandemie. Allerdings muss beachtet werden, dass nach der Krise dringend konjunkturelle Impulse notwendig sind, um uns wirtschaftlich zu erholen und Investitionen in eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Deshalb warne ich vor allzu schnellen Schuldentilgungsplänen, sei es durch knappe öffentliche Haushalte oder höhere Steuern. Bestandteil einer Diskussion um Verteilungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft müssen nach meinem Dafürhalten auch die Erbschaftsteuer mit ihren zahlreichen Ausnahmen und eine gerechtere Besteuerung von Grund und Boden in Richtung einer Bodenwertsteuer sein.

MfG
S. S.

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