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Frage von Anton S. •

Frage an Stefan Schmidt von Anton S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes ist der Begriff „Rasse“ enthalten. Sind Sie für eine Änderung von diesem und falls nein, denken Sie, dass eine Unterteilung der Menschen in verschiedene „Rassen“ korrekt ist?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Seidl,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre damit verbundene kritische Hinterfragung des Begriffs "Rasse" im Grundgesetz.

Wir haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den Begriff der „Rasse“ bei den Diskriminierungsverboten in Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 GG ersetzt und stattdessen normiert, dass niemand rassistisch benachteiligt werden darf. Auch wollen wir diese Reform nutzen, die staatliche Gewährleistungspflicht auf Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen zu stärken.

Den Gesetzentwurf haben wir am 12. Juni den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD, FDP und Linken übersandt und sie eingeladen, dieses Vorhaben gemeinsam im breiten Konsens der demokratischen Fraktionen im Bundestag anzugehen.

Die Linke hatte 2010 einen Antrag zum gleichen Thema aber mit anderen Regelungsinhalten gestellt. Der konkrete Linken-Vorschlag hat damals nicht überzeugt. Mit dem Institut für Menschenrechte waren wir der Meinung: Es reicht nicht aus, "allein auf andere Begriffe wie ‚ethnische Herkunft‘ oder ‚soziale Zugehörigkeit‘ abzustellen“.

Wir sagen: „Rasse“ raus, aber Rassismus klar benennen. Dafür werben wir mit unserem Gesetzentwurf.

Hier geht es zum Entwurf: https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/Demokratie/pdf/GE_Art_3_GG_Rasse_2020-06-16.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schmidt, MdB

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