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Stefan Schmidt
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Stefan Schmidt von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html
Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie der von Ihnen beschriebene Fall zeigt, gibt es noch erhebliche Probleme im derzeitigen Organspendesystem. Ich stimme Ihnen zu, dass wir einen Umgang mit Organspenden benötigen, der transparenter ist und stärker öffentlich-rechtlich kontrolliert werden kann. Nur so können wir dafür sorgen, dass Fälle wie der angesprochene eine absolute Ausnahme bleiben.

Erst zu Beginn dieses Jahres wurde im Bundestag über eine Änderung des Transplantationsgesetzes diskutiert. In vielen Punkten konnten Probleme des Organspendesystems verbessert werden. Die Strukturen in Krankenhäusern, die für einen reibungslosen Organspendeprozess notwendig sind, sollen nun gestärkt werden. Im Grunde also eine Gesetzesänderung, die im Kern eine positive Veränderung bewirken sollte. Leider wird die DSO bisher nur in geringem Maße durch staatliche Institutionen kontrolliert. Die verabschiedete Gesetzesänderung hat daran leider nicht geändert.

Daher fordern wir Grünen eine Regelung zur Verankerung geeigneter staatlicher Kontrollmechanismen zur Verringerung von Richtlinienverstößen in der Organspende. Konkret wollen wir die Transparenz des Organspendesystems durch stärkere staatliche Anbindung der Kontrollgremien nach § 11 Absatz 3, § 12 Absatz 5 des Transplantationsgesetzes erhöhen. Durch diese Gesetzesänderung und dem daraus resultierenden transparenteren Verfahren könnte Fällen wie dem von Ihnen genannten vorgebeugt werden, ohne, auf ein rein staatliches System umzustellen.
Auch wenn sich Einzelne Verstöße möglicherweise nie ganz verhindern lassen, kann die staatliche und damit demokratisch legitimierte Kontrolle sowie die Transparenz noch gestärkt werden. Um das Vertrauen der Bevölkerung wiederzugewinnen, könnte die derzeit bei der BÄK angesiedelten Prüfungs- und Überwachungskommissionen sowie die damit verbundene Vertrauensstelle Transplantationsmedizin zukünftig beispielsweise beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) angesiedelt werden, um damit die öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit des Kontrollsystems zu stärken. Darüber hinaus sollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Verfahrensvorschläge für einen bundeseinheitlichen Turnus und Ablauf der Kontrollen sowie die Zusammenarbeit mit den Ländern und Strafverfolgungsbehörden vorlegen.

In den Änderungen am Transplantationsgesetz vom März 2019 wurden unsere Forderung leider bisher nicht aufgegriffen.
Neben den beschlossenen Stärkungen der Kontrollgremien hat unsere Fraktion ebenfalls einen eigenen Antrag für eine transparente Organisation der Organspende eingebracht, der jedoch keine Mehrheit gefunden hat. Mit einem Entschließungsantrag zum Gesetz zur Organspende haben wir diese Forderung kürzlich erneut eingebracht, wieder wurde sie abgelehnt.
Wir werden uns auch weiterhin für ein transparenteres und kontrolliertes Organspendesystem einsetzen, damit wir das Vertrauen der Gesellschaft in diesen Prozess stärken können und so mehr Menschen dazu bewegen, sich als Organspender*in zu registrieren.

Unsere Forderung der von Ihnen angesprochenen Punkte sowie die Antwort des Gesundheitsministers können Sie hier nachlesen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw03-de-transplantationsgesetz-584392
https://dbtg.tv/fvid/7325764
https://dbtg.tv/fvid/7325765

Und hier unser Entschließungsantrag:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/077/1907769.pdf

Mit besten Grüßen
Stefan Schmidt

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