
(...) Parteispenden zielen darauf ab, die Arbeit einer Partei zu unterstützen. Parteispenden unterliegen dem Parteispendengesetz und sind keine Einflussnahme auf die Ziele einer Partei oder die Arbeit von Abgeordneten. Die Parteien sind verpflichtet, über ihre Einnahmen öffentlich Auskunft zu geben und beispielsweise größere Einzelspenden an den Bundestagspräsidenten zu melden. (...)