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Stefan Mappus
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Frage von Thomas N. •

Frage an Stefan Mappus von Thomas N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Herr Mappus,

Glauben sie wirklich , das die einführung einer kennzeichnungspflicht für Beamte im Polizeidienst, z.B. durch eine jeweils individuelle Nr. , eine gefährdung von Angehörigen mit sich bringen könnte ?

Man fordert ja nicht Namen preiszugeben, sondern eine Individuelle Kennzeichnung. In welcher Form auch immer !

Ist für die CDU , dann auch so eine Kennzeichnungspflicht nicht denkbar ?

Mit freundlichen Grüßen

T.P Neuhäußer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neuhäußer,

ich habe größtes Vertrauen in die Frauen und Männer habe, die in diesem Land als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ihren Dienst ausüben.

Polizeibeamtinnen und -beamte sind verpflichtet, beim Einschreiten auf Verlangen des Betroffenen Name und Dienststelle anzugeben sowie sich ggf. durch Vorzeigen des Dienstausweises zu legitimieren. Das gilt sowohl für Polizistinnen und Polizisten, die ihren Dienst uniformiert ausüben, als auch für diejenigen, die zivil gekleidet unterwegs sind.

Durch diese Verpflichtung ist eine Identifizierung von handelnden Beamtinnen und Beamten in aller Regel bereits heute - auch ohne eine Nummer auf der Kleidung der Polizistinnen und Polizisten - gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Mappus