Frage an Stefan Liebich von Christin D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Guten Tag,
Berlin verliert 15 Prozent seiner Sozialwohnungen in einem Jahr. Gerne würde ich wissen, was die praktischen Schritte wären, diese generell fast immer (!!!) durchgeschleusten Umwandlungen von Miet - in Eigentum zu verbieten. Ganz direkt zu untersagen.
- wieso kann einE HausbesitzerIn das Haus überhaupt in einzelne Partien unterteilen lassen?
- wieso stehen selbst im Millieuschutz dieser Gefahr genauso ausgeliefert egegnüber, ob nun etwas mehr Zeit gewehrt ist oder nicht ( was sollen überhaupt diese 7 Jahre)
- wie können wir das Umwandlungsgesetz und dessen "Ausnahmeregelung" , die verdammt nochmal IMMER strategisch angewandt wird, nämlich Nr 6, aus dem Gesetz entfernen?
- wieso wird ein Hausbesitzer nicht einer Verantwortung unterzogen, einen sicheren Lebensort zu bieten, so wie z.B. ein Arzt auch Pflichten hat? Es geht doch darum, dass wir mental und körperlich Gesund sind. Diese Wohnungssituation führen zu einer Kränkung von beidem, denn die beiden Aspekte sind verbunden
Danke für Ihre genaue & praktische Antwort und Inspiration.
Sehr geehrte Frau Dröschel,
auch wenn die Zahl der Wohnungen, die von Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist, so bleibt Berlin noch immer in erster Linie eine Mieterstadt. Der Senat versucht mittlerweile auf sehr vielfältige Weise, die Bezahlbarkeit des Wohnens insbesondere für Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten, zum Teil mit durchaus drastischen Maßnahmen. Eine Verordnung zur Deckelung der Mieten ist beispielsweise derzeit in Erarbeitung und soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Auch die Ausweisung von Milieuschutzgebieten dient dazu, die soziale Mischung in den Kiezen zu erhalten. Die wachsende Nutzung des Vorkaufsrechts durch die öffentliche Hand in diesen Quartieren trägt mit dazu bei, der mietpreistreibenden Umwandlung in Eigentumswohnungen einen Riegel vorzuschieben. Generell gilt in diesen Stadtteilen bei Umwandlung ein Kündigungsschutz gegen Eigenbedarf über zehn Jahre ab Eintragung ins Grundbuch. Natürlich wären längere Fristen oder gar eine unbefristete Lösung wünschenswert, aber das bundesdeutsche Mietrecht setzt dem einen Riegel vor. Das gilt auch bei der Mietpreisbindung für Sozialwohnungen. Forderungen, dass Sozialwohnungen nicht mehr, wie bislang üblich, nach einer bestimmten Zeit aus der Mietbindung fallen, hat erst kürzlich der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt als es Anfang Februar urteilte, dass eine unbegrenzte Sozialbindung unwirksam sei. Die gegenwärtige Regierungskonstellation im Bund aus Union und SPD erweckt leider nicht einmal den Eindruck, dass sie in der entsprechenden Gesetzgebung grundsätzliche Veränderungen als notwendig erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich