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Stefan Liebich
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Frage von Evertz T. •

Frage an Stefan Liebich von Evertz T. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Wie positionieren Sie sich zum Thema Mietpreisentwicklung insbesondere mit dem Hintergrund, dass rot/rot (seit 2002) und auch rot/schwarz bisher nicht in der Lage sind die landeseigenen Grundstücke nur unter Auflagen zu veräußern und darüber Einfluß auf die Mietpreise zu nehmen. Das gilt auch für die generelle Stadtentwicklung die nahezu ausschließlich großen Investoren bevorzugt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Evertz, vielen Dank für Ihre Frage.

Zum Thema Mietpreisentwicklung hat meine Partei in ihrem Wahlprogramm klare Positionen bezogen. ich erlaube mir, hier den Link dazu zu setzen: http://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm/wahlprogramm/isolidaritaetneuerfindengutearbeitundsozialegerechtigkeit/fuerbezahlbaremietenundsozialenwohnungsbauspekulationmitwohnraumstoppen/

In der Tat gab es in der rot-roten Regierungszeit über Jahre einen entspannten Wohnungsmarkt in Berlin. Seit etwa 2005 begann diesbezüglich eine Trendwende. Als LINKE haben mehrfach Initiativen zum Gegensteuern ergriffen, doch konnten wir diese bei der SPD in der Regierung nicht durchsetzen. Die damalige SPD-Stadtentwicklungssenatorin ging noch bis 2011 von einem entspannten Wohnungsmarkt in Berlin aus! Die schwierige Haushaltssitution des Landes, auch eine Hinterlassenschaft von CDU und SPD aus den 1990er Jahren, tat ihr übriges. In der Debatte um eine neue Mietenpolitik bildet das Management öffentlicher Liegenschaft lediglich einen, wenn auch wesentlichen Aspekt. wir fordern für Berlin folgende Sofortmaßnahmen:

• Durch Neubau und Ankäufe städtischen Wohnungsbestand erhöhen. Dazu sind ausreichend geeignete Flächen nicht zuletzt auch vom Liegenschaftsfonds zur Verfügung zu stellen. In der ganzen Stadt soll Wohnraum zu bezahlbaren Mieten verfügbar sein.
• Wohnraum darf nicht zweckentfremdet oder abgerissen werden und auch nicht aus spekulativen Gründen leer stehen.
• Mietpreisüberhöhungen müssen von den Bezirken konsequent geahndet werden.
• Wohnungs- und Bauaufsichtsbehörden der Bezirke sind kurzfristig aufzustocken und langfristig stärken.
• Öffentliche Belegungsrechte bei Wohnraum müssen durch die Bezirke konsequent in Anspruch genommen werden.
• Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft müssen zügig an die aktuelle Mietentwicklung angepasst werden.
• Der Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss für zehn Jahre in der ganzen Stadt gelten. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss hier vom Senat unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Liebich