Frage von Sandro W. • 04.04.2022
Antwort von Stefan Lenzen FDP • 06.04.2022
Ob die Begründung statthaft ist, kann im Einzelfall geprüft werden.
Ob die Begründung statthaft ist, kann im Einzelfall geprüft werden.
Die Freie Demokratische Partei ist weder ein exekutives noch ein legislatives Organ und kann somit keine Petitionen im Sinne des Petitionsrechts annehmen. Dies obliegt dem Petitionsausschuss des Bundes- oder Landtags.
Wir Freie Demokraten stehen für ein positives und optimistisches Menschenbild.
mit dem Asyl-Stufenplan stellen wir langfristig sicher, dass nur noch Menschen mit Bleibeperspektive den Kommunen zugewiesen werden.
Für gesundheitspolitische Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachsprecherinnen in Bund und Land wenden.
Der Bereich Terrorismus wird fachlich von den Kollegen im Innenausschuss bearbeitet. Gerne können Sie sich direkt an diese wenden.