Sie haben sich dafür ausgesprochen, dass vulnerable Personengruppen aus Landesunterkünften für Geflüchtete zeitnah kommunal zugewiesen werden. Wie kann das praktisch gelingen?
Neben den offensichtlichen Vulnerabilitäten, die in der LEA bereits erfasst werden, werden andere Schutzbedarfe, wie von Menschen mit schweren psychischen Störungen, z.B. von Folterüberlebenden, oft nicht zuverlässig erfasst. Wenn sie dann erkannt werden, z.B. von Psychosozialen Zentren, Psychosozialer Erstberatung oder niedergelassen Behandelnden, dann ist der Prozess der Zuweisung und Umverteilung oft mit großen Hürden verbunden.
Sehr geehrte Frau L.,
mit dem Asyl-Stufenplan stellen wir langfristig sicher, dass nur noch Menschen mit Bleibeperspektive den Kommunen zugewiesen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind vulnerable Personen, die auch unabhängig von der Bleibeperspektive den Kommunen zugewiesen werden. Damit stellen wir sicher, dass sich die Städte und Gemeinden auf die Integration von Menschen konzentrieren können, die länger o. dauerhaft bei uns bleiben, und dass Menschen mit besonderem Schutzbedürfnis dieses vor Ort erhalten.
Während einige schutzbedürftige Personen aufgrund äußerlicher Merkmale bei Ankunft oder kurz darauf zu identifizieren sind, stellt sich der besondere Bedarf bei anderen erst später heraus. Dazu gehören auch Menschen mit schweren psychischen Störungen. In den Landeseinrichtungen stellen wir eine medizinische Grundversorgung sicher. Eine Überweisung an einen Facharzt (für Psychiatrie) ist ebenso möglich. Die psychosoziale Erstberatung sichern wir mit dem Landeshaushalt für das kommende Jahr ab.
Der Landtag NRW hat die rechtlichen Möglichkeiten für eine Zuweisung schutzbedürftiger Personen an die Kommunen geschaffen. Die Umsetzung obliegt der Verwaltung. Sollte es im Einzelfall Probleme geben, können sich Betroffene o. Flüchtlingshelfer an den unabhängigen Beschwerdebeauftragten für Asylsuchende in Landesunterkünften, Karl-Peter Brendel, wenden. Eine Stelle, die wir als NRW-Koalition neu eingerichtet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lenzen MdL