
(...) Die bestehenden Sanktionsregelungen verstoßen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Um dies zu gewährleisten, ist nach der bestehenden Rechtslage vorgesehen, (ergänzende) Sachleistungen oder geldwerte Leistungen - etwa durch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen - zu erbringen. (...)