Frage an Stefan Kaufmann von Dr. Johann F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
wie stehen Sie und Ihre Fraktion zur passiven Sterbehilfe, bzw. muss hier ein neues Gesetz geschaffen werden, das die Möglichkeiten der Hilfe beim selbstbestimmten Sterben eingrenzt?
MfG
Dr. Frahm
Sehr geehrter Herr Dr. Frahm,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen sind der Ansicht, dass es zusätzlichen Regelungsbedarf beim Thema Sterbebegleitung gibt. Das Thema wird allerdings nicht wie bei vielen eher tagespolitischen Fragen, entlang der Fraktionslinien diskutiert. Der sogenannte „Fraktionszwang“ ist aufgehoben; allein das Gewissen jedes einzelnen Abgeordneten entscheidet über das individuelle Abstimmungsverhalten. Bei diesem Thema werden sich die Abgeordneten fraktionsübergreifend in verschiedenen Gruppen zusammenfinden, die entsprechende Anträge stellen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, die Meinungsbildung läuft noch. Auch ich selbst habe mich aktuell noch keiner Gruppe angeschlossen. Klar ist für mich, dass wir eine bessere finanzielle Förderung der Hospizarbeit und eine Verbesserung der Palliativversorgung insbesondere im ländlichen Raum benötigen. Außerdem lehne ich kommerzielle organisierte Sterbehilfe klar ab.
Bei der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein ärztlich assistierter Suizid erlaubt sein sollte, gehen die Meinungen der Kolleginnen und Kollegen aus meiner Sicht am weitesten auseinander. Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen bin ich in dieser Frage noch nicht entschieden. Ich stelle mir auch die Frage, ob diese individuell höchst unterschiedlichen Grenzbereiche des Lebens gesetzlich reguliert werden sollen, ob sie gesetzlich reguliert werden können. Denn Gesetze müssen abstrahierbar sein und sich auf Einzelfälle anwenden lassen. Das ist eine der vielen Fragen, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigen. Hier brauche ich noch Zeit und werde mich mit den Kolleginnen und Kollegen weiter intensiv austauschen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stefan Kaufmann