Frage von Josef W. • 27.04.2022
Sind Sie bereit, im Falle Ihrer Wahl die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere auch schwerbehinderten Arbeitnehmern, (z.B. bei Kündigungen) massiv zu verbessern?
Der örtliche und mein persönlicher Hintergrund zu dieser Frage sollte Ihnen bekannt sein.3 Jahre
für ein erstinstanzliches Urteil (Kündigung unwirksam), dass der Arbeitgeber dann einfach ignoriert, ist die Kurzform dafür.
Antwort ausstehend von Stefan Kämmerling SPD