Keine
Durch die Anwendung des bestehenden gerechten Verteilungsmechanismus braucht es keine Steigerung der kommunalen Aufnahmebereitschaft.
Es stimmt, dass ich mehr Erfahrungen gemacht habe, um diese Frage zu bewerten, auch persönliche.
Die Beamtenbestechung ist m.W. ein Straftatbestand, bei der eine Vorteilsgewährung von Amtsträgern beabsichtigt wird.
(...) ich halte die Einrichtung der Abschiebehafteinrichtung für richtig und spreche mich für eine Fortführung aus.
(...) Ein gangbarer Weg dies zu vermeiden, könnten m.E. die Berücksichtigung weiterer Qualitätskriterien als nur der Preis, die gute Definition des Auftrags und die Berücksichtigung der bisherigen Erfüllung der Zusagen des Auftragnehmers sein. Letzteres würde Auftragnehmer anhalten, valide und erfüllbare Auftragsannahmen zu geben. (...)