Sind Sie dafür, die Regeln über Beamtenbestechung auf Abgeordnete entsprechend anzuwenden, wenn nein, gibt es dafür ernsthafte nachvollziehbare Gründe?
Haben sie Zweifel daran, dass der Lobbyismus eine Gefährdung für die Demokratie und das Ansehen des Parlaments und der Politik insgesamt darstellt?
Ich bin kein Jurist. Die Beamtenbestechung ist m.W. ein Straftatbestand, bei der eine Vorteilsgewährung von Amtsträgern beabsichtigt wird. Das ist m.E. überhaupt nicht vergleichbar mit dem Verhalten bzw. Möglichkeiten von Abgeordneten. Daher kann ich Ihnen mit dieser Begründung nur mit einem Nein antworten.
Zum Lobbyismus: Dieser kann, muss aber keine Gefährdung der Demokratie bedeuten. Denn der Abgeordnete soll offenlegen, mit welchen Interessengruppen er im Gespräch ist. Sodann haben Bürger die Möglichkeit, sein Abstimmverhalten zu beurteilen und bei Nichtgefallen sollte die Wähler ihn dann beim nächsten Mal nicht wieder wählen.
Unter Lobby verstehe ich jegliche Interessenvertretungen, also auch solche die sich für vermeintlich altruistische Interessen / Ziele einsetzen.