Wie verwenden Sie die Vergütung für Ihre Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates der Deutschen Bahn?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gelbhaar,
in Hinblick auf Ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Deutsche Bahn AG interessiert über die bisher nicht beantwortete Frage des Mitbürgers Dyrk G. vom 11.12.2023 nach Ihrem Abstimmungsverhalten zu den in der Öffentlichkeit kritisierten Boni für die Erfolge der Bahnvorstände in 2022 noch Folgendes: Ihre Aufsichtsratstätigkeit 2022 wurde mit insgesamt EUR 20 Tsd. vergütet. Haben Sie die Vergütung vereinnahmt oder analog den gewerkschaftsgebundenen Arbeitnehmervertretern an eine parteinahe Stiftung abgeführt?
Sehr geehrter Herr H.,
Recherchen von NDR, WDR und SZ haben transparent gemacht, dass tausende Führungskräfte der Deutschen Bahn insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag als Bonuszahlungen erhalten. Dies ist schwer mit Unpünktlichkeit und Kundenunzufriedenheit in Einklang zu bringen. Das Bonussystem hat also viel Welle ausgelöst, zu Recht: es ist veraltet und kaum mehr vermittelbar. Es braucht wirkungsvolle Anreize. Der Zustand der Schieneninfrastruktur ist schlecht, marode Gleise und Weichen führen zu Baustellen und zu Verspätungen. Dramatisch schlechte Pünktlichkeitswerte führen dann zu Frust bei Fahrgästen und eben auch den Mitarbeiter*innen. Deshalb braucht es eine Reform und im Ergebnis ein faires und nachvollziehbares Vergütungssystem.
Tatsächlich gab es keine Verdopplung des Gehaltes der Vorstände, auch nicht des Vorstandsvorsitzenden. Die Gehaltszahlungen folgten aus den Verträgen, wie sie durch den früheren Aufsichtsrat mit dem Vorstand geschlossen wurden. Dies betrifft explizit auch die variablen Gehaltsbestandteile („Boni“). Die Verträge und ebenfalls die festen und variablen Gehaltsbestandteile wurden nunmehr auf Initiative des neuen Aufsichtsrates neu gefasst, dabei wurde der Vergütungstopf für den gesamten Vorstand um rund ein Viertel abgesenkt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar