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Stefan Gelbhaar
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Frage von Heiko B. •

Haben sie im Aufrichtrat als Anteilseignervertreter in der Deutschen Bahn die Möglichkeit die Auszahlung von Bonuszahlungen zu beeinflussen?

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Sehr geehrter Herr B.,

Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat bestimmte Möglichkeiten, die Bonuszahlungen und deren Auszahlung zu beeinflussen:

Der Aufsichtsrat kann die Vergütungsrichtlinien für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte festlegen, einschließlich der Kriterien und Bedingungen für die Auszahlung von Bonuszahlungen. Der Aufsichtsrat kann und muss hier die Leistungsziele überwachen, die zur Berechnung von Bonuszahlungen verwendet werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen, anspruchsvoll, aber auch erreichbar sind.

Der Aufsichtsrat muss die Auszahlung von Bonuszahlungen an Vorstandsmitglieder genehmigen. Dazu muss der Aufsichtsrat das Erreichen der Leistungsziele feststellen. Dies gibt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Höhe der Bonuszahlungen zu überprüfen. Allerdings ist hier der Rahmen durch die vorher bestimmten vertraglichen Bedingungen zu beachten - im Nachhinein können also entstandene Rechtsansprüche nicht verwehrt werden.

Als eines der 20 Mitglieder des Aufsichtsrates habe ich Einfluss auf die Gehaltsvereinbarungen mit dem DB Vorstand. Das veraltete Bonussystem der DB ist aus meiner Sicht nicht mehr vermittelbar gewesen. Das Bonussystem der DB hat zuletzt erhebliche Reaktionen, zu Recht: es ist veraltet und nicht mehr vermittelbar. Nach innen werden keine wirkungsvollen Anreize gesetzt, nach außen prägen Verspätungen und Zugausfälle die Debatte. Marode Gleise und Weichen führen zu Baustellen und zu Verspätungen. Dramatisch schlechte Pünktlichkeitswerte führen dann zu Frust bei Fahrgästen und eben auch den Mitarbeiter*innen. Deshalb braucht es ein faires und nachvollziehbares Vergütungssystem.

Die bisherigen Gehaltszahlungen folgten aus den Verträgen, wie sie durch den früheren Aufsichtsrat mit dem Vorstand geschlossen wurden. Dies betrifft explizit auch die variablen Gehaltsbestandteile („Boni“). Die Verträge und ebenfalls die festen und variablen Gehaltsbestandteile wurden nunmehr auf Initiative des neuen Aufsichtsrates neu gefasst, dabei wurde der Vergütungstopf für den gesamten Vorstand um rund ein Viertel abgesenkt.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar

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