Aus welchen Gründen unterstützen Sie im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn den diskriminierenden Ausschluss analog lebender Menschen von Sparpreisen und anderen DB-Services?
Sehr geehrter Herr F.,
seit Dezember letzten Jahres wird beim Neukauf der Probe BahnCard keine Plastikarte mehr verschickt. Ab Mitte 2024 will die Deutsche Bahn (DB) dann die Bahncard ausschließlich in digitaler Form anbieten. Für Menschen, die kein Smartphone nutzen, soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, das Dokument als Papier-Ausdruck während der Bahnreise mitzuführen. Der Haken hieran: Benötigt wird scheinbar ein Kundenkonto auf bahn.de, worüber das pdf-Dokument dann abrufbar sein soll. Für analog lebende Menschen muss hier ein entsprechendes Service-Angebot der DB sichergestellt werden.
Eine solche analoge Alternative in Form eines Ausdrucks auf Papier gibt es auch beim Kauf eines Sparpreises als digitales Ticket im Reisezentrum. Die Kund:innen der DB erhalten auf Wunsch eine ausgedruckte Fahrkarte, die im Zug anerkannt wird. Weder Smartphone noch E-Mail-Adresse sind erforderlich. Ist auch keine Mobilfunknummer vorhanden, besteht nach wie vor die Möglichkeit, digitale Tickets für Dritte zu erwerben und diese auszudrucken.
Die Digitalisierung der Angebote der DB hat ohne Zweifel Vorteile. Sie darf indes nicht dazu führen, dass Menschen von der Nutzung von Rabatten wie Sparpreise und der Bahncard ausgeschlossen und damit in ihrem Recht auf Mobilität eingeschränkt werden. Denn: In der Gruppe ab 70 Jahren nutzt knapp ein Viertel das Internet überhaupt nicht. Zwar nimmt die mobile Internetnutzung stetig zu. Aber ein Fünftel der 50- bis 69jährigen und mehr als die Hälfte der Menschen, die 70 Jahre und älter sind, nutzen unterwegs kein Internet (Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie)[1].
Menschen ohne Zugang zu (mobilen) digitalen Medien sollen weiterhin mit der Bahn reisen können. Dies betrifft nicht nur jene, die nicht wollen, also ihr Recht auf analoges Leben wahrnehmen, sondern auch jene, die nicht können. Eine bedeutende Anzahl der Offline-Nutzer:innen gehören benachteiligten Gruppen an. Digitale Angebote sollen das Leben vereinfachen und tun das sehr oft auch. Eine analoge Alternative muss für Menschen vorhanden sein, die aus welchen Gründen auch immer nicht auf digitale Anwendungen zurück greifen können. Ein Digitalzwang ist abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar