Was unternehmen Sie um längst überfällige Reformen im Familienrecht anzustoßen und gegen das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannte Parental-Alienation-Syndrom vorzugehen?
Sehr geehrter Herr Gelbhaar,
als getrennt erziehender Vater und im Bekanntenkreis habe ich die Erfahrung gemacht, dass in Deutschland Eltern in einer Trennungsituation nicht unterstützt sondern durch ein nicht mehr zeitgemäßes Familienrecht, was Umgangs-, Unterhalts-, Melde- und Steuerecht inkludiert auseinander getrieben und in tradierte Rollen gezwungen werden. Der Grundsatz einer betreut und einer versorgt verschärft den Konflikt der Eltern meist zu Lasten der Kinder, die in Loyalitätskonflikte getrieben werden.
Angestoßen durch den MDR Filmbeitrag "Weil du mir gehörst" erfährt das Thema Eltern Kind Entfremdung immer mehr Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr M.,
wir setzen uns dafür ein, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen. Das ist oft eine komplexe Aufgabe und bedarf einer Lösung für jeden Einzelfall. Bei hohem Konfliktniveau kann das Wechselmodell für Kinder oft sehr belastend sein. Deshalb sind wir überzeugt, dass es Einzelfallentscheidungen und keine starren gesetzlichen Lösungen braucht. Wir wollen beide Eltern dabei unterstützen, trotz der Trennung gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Deshalb wollen wir als Ampel-Koalition gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.
Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder wollen wir auch nach einer Trennung weiter fördern. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen. Ausgangspunkt und Richtschnur für unsere Reformvorhaben ist das Kindeswohl im Einzelfall. Gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen setzen wir uns für Regelungen ein, die die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Auch wollen wir im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Änderungen im Unterhaltsrecht sollen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Uns ist wichtig, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen. Dabei geht es uns darum, dass gesetzliche Änderungen das Einvernehmen der Eltern in Hinblick auf die Belange des Kindes fördern und unterstützen. Denn wir wissen, dass die streitigen Auseinandersetzungen der Eltern Kinder belasten. Dennoch sollte eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung nach der Trennung möglich sein. Dafür setzen wir uns gemeinsam in der Ampel-Koalition ein.
Ihr
Stefan Gelbhaar