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Stefan Gelbhaar
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Frage von Richard L. •

Mit welchem Hinweis ist der Wunsch der Ukraine nach der Unterstützung einer Flugverbotszone über seinem eigenen Territorium von der deutschen Regierung abgelehnt worden?

Sehr geehrter Herr Gelbhaar,
mit Erlaubnis der syrischen Regierung darf das russländische Miltär auf und über syrischem Territorium nach Meinung des Wissenschftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages völkerrechtlich unbeanstandet agieren. Hier der Link zu diesem Dokument:
Wissenschaftliche Dienste – Deutscher Bundestag; Dokumentname WD 2 – 029/18, Völkerrechtliche Bewertung der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt. In: https://www.bundestag.de/analysen, 28. Juni 2018.
Mit freundlichen Grüßen
Richard L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

Sie zielen mit Ihrer Frage vermutlich auf die generelle „Zulässigkeit einer Intervention auf Einladung“.

Diesbezüglich geht es allerdings weniger um die völkerrechtliche Bewertung in Bezug auf eine Stationierung fremder Truppen auf ukrainischem Gebiet zur Durchsetzung einer Flugverbotszone. Eine solche wäre, auch laut Gutachten, auf das Sie sich in Ihrer Frage beziehen, in der Tat rein rechtlich nicht zu beanstanden.

Vielmehr sind andere Gründe gegeben. Eine militärische Unterstützung durch die Bundesrepublik bei einer Einrichtung einer Flugverbotszone über der Ukraine können zu einer direkten Konfrontation zwischen der Nato und Russland führen.

Die berechtigte Sorge besteht, dass dies zu einer Ausweitung des Krieges führt. Eine weitere Eskalation ist aus guten Gründen nicht gewollt und nicht wünschenswert. Die Unterstützung der Ukraine in diesem Krieg muss auf solchen Wegen erfolgen, die eine Kriegsausweitung vermeiden.

Freundlichen Grüße
Stefan Gelbhaar

PS. Der Link zum Gutachten in der Fragestellung hier noch einmal zum Anklicken.

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