Frage an Stefan Gelbhaar von Beate J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gelbhaar
heute wende ich mich ab Sie mit einem Thema dessen Regelung längst überfällig ist. Es geht um die sogenannte Homo-Heilung. Sicher haben Sie schon mal von den abstrusen Therpieformen der Homo-Heilung gehört. Meist sind es Eltern, die mit der Homosexualität ihrer Kinder nicht zurecht kommen, die sich auf diese Therapieform einlassen. Eigentlich ist es schon eine Frechheit das überhaupt Therapie zu nennen. Es ist doch wohl heutzutage bekannt, dass Homosexualität keine Krankheit ist. Dagegen braucht man daher auch keine Therapie. Vorallem wenn man sich ansieht in welcher Art und Weise solche Therapien, zum heilen der Homosexualität, ausgeführt werden. Alles was man mit solchen Therapien erreicht sind seelische Wunden, die nie mehr zu heilen sind und psychische Störungen, die dann echte psychotherapeutische Unterstützung brauchen. Es entstehen Narben an Seele und Psyche eines enormen Ausmaßes. Und wenn man auch noch bedenkt, dass meist Kinder und Jugendliche von ihren Eltern dorthin gebracht werden und diese Grausamkeiten über sich ergehen lassen müssen, da kommen mir die Tränen. Kinder und Jugendliche, die weder die Kraft, die Möglichkeiten und seelische Stärke besitzen, sich dagegen zu wehren!!! Sollte da nicht die Politik und das Gesetz zum Schutze einschreiten?
In Malta und auch in einigen Regionen Spaniens ist diese absurde Pseudo-Therapie schon längst verboten. Auch die deutsche Bundesärztekammer und der 117. Deutsche Ärztetag, sowie eine Vielzahl von Mediziner*innen und Expert*innen verurteilen diese Therapieform bereits seit Jahren. Ich bitte Sie daher dringlichst und aus tiefstem Herzen sich der Sache anzunehmen. Zeigen Sie Mut und gesunden Menschenverstand und helfen Sie mit solche Qualen zu verbieten. Im Internet werden Sie viele schreckliche Informationen zum Thema Homo-Heilung finden und hoffentlich die Dringlichkeit erkennen. Was werden Sie gegen diesen Irrsinn tun?
Ich baue auf Sie und freue mich auf Ihre Antwort.
Grüße, B.J
Sehr geehrte Frau J.,
Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Die Weltgesundheitsorganisation hat Homosexualität 1990 aus ihrem Diagnosekatalog ICD gestrichen. Dennoch bieten einige Organisationen in Deutschland „Behandlungen“ Homosexueller mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen an. Negative und schädliche Aspekte dieser Pseudotherapien wie soziale Isolation, Depressionen und erhöhte Suizidalität sind wissenschaftlich nachgewiesen. Einen Nachweis für die behauptete Wirksamkeit gibt es hingegen nicht.
Der Weltärztebund hat bereits 2013 vor sog. Konversions- oder Reparations-Pseudotherapien gewarnt und festgestellt, dass es für sie keine medizinische Indikation gäbe und sie eine ernste Gefährdung für die Gesundheit und die Menschenrechte derjenigen darstellen, die behandelt werden. Pseudotherapien, die sich gegen Homosexualität oder die sexuelle Orientierung richten, sind daher grundsätzlich gefährlich. Der Staat hat nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Recht und die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. In Bezug auf Minderjährige geht diese Schutzpflicht weiter. Insbesondere bei der Gefährdung des Kindeswohls ist der Staat dazu verpflichtet, sein Wächteramt auszuüben (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2). Bei Überschreitung der Grenzen des Elternrechts durch kindeswohlbeeinträchtigenden Missbrauch des Rechts berechtigt und verpflichtet der Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 zu staatlichen Interventionen zugunsten des schutzbedürftigen Kindes. Die Gefährdung des Kindeswohls, die bei den angesprochenen Pseudotherapien zweifelsfrei vorliegt, stellt eine materielle Anforderung dar, die den Staat verpflichtet, das staatliche Wächteramt auszuüben.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir bereits 2013 einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen forderten. Wir halten an unseren damaligen Forderungen fest und fordern die Regierung auf endlich zu handeln. Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/128/1712849.pdf , eine Kleine Anfrage, die die Fraktion letztes Jahr gestellt hat, können Sie hier finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811334.pdf .
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Gelbhaar