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Stefan Gelbhaar
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Frage von Sebastian E. •

Frage an Stefan Gelbhaar von Sebastian E. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Gelbhaar,

mit der Mietpreisbremse wurde ja Gott sei Dank ein erster Schritt getan, dass die rasanten Mietsteigerungen ein Stück weit eingefangen werden. Vollkommen ungeregelt von der Mietpreisbremse aber bleiben Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen (also nicht Neuvermietungen). Ich selbst bekomme alle drei Jahre eine Mieterhöhung von 15 % (das ist die Kappungsgrenze), weil ich in einer inzwischen guten Wohnlage wohne und damit die Vergleichsmieten eklatant hoch sind. Umgerechnet bedeutet das aber eine jährliche Steigerung von 5 %. Das entspricht nicht nur de facto einer "Staffelmiete", obwohl mein Mietvertrag eine solche gar nicht vorsieht, sondern liegt auch weit über meinen jährlichen Gehaltssteigerungen. Wie lautet Ihre Antwort auf dieses Problem, mit dem ich nicht allein bin?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ja, Sie sind mit dieser Frage nicht allein:

Wir haben in Berlin bereits in den Koalitionsverhandlungen darauf gedrungen, dass wir bei bestehenden Mietverträgen nur eine deutliche geringere Mietsteigerung pro Jahr zulassen. Diese Handlungsmöglichkeit gibt es auf Landesebene allerdings nur bei den landeseigenen Wohnungen. Diesen Punkt konnten wir vereinbaren und Anfang 2017 auch umsetzen: In den landeseigenen Wohnungen gilt seitdem eine Steigerung von maximal 2 % pro Jahr. Das ist mit den sechs Berliner Wohnungsbaugesellschaften fest vereinbart. Ein mittelbarer Effekt über den Mietspiegel auch auf nicht landeseigene Wohnungen kann aber nur mit weiteren Maßnahmen gelingen.

Daher: In diese Richtung (Begrenzung bei landes - und eben auch bei bundeseigenen Wohnungen auf 2 %) wollen wir als Bündnisgrüne auch auf der Bundesebene. Ein nächster Schritt sollte dann die Kopplung an die Inflationsrate oder die Zinsentwicklung sein, mindestens in Großstädten mit Druck auf dem Wohnungssektor wie aktuell in Berlin, München, Köln oder Hamburg.

Insgesamt muss das Mietrecht sozial und ökologisch ausgestaltet werden. Dazu gehört auch eine Modernisierungsumlage, die Mitnahmeeffekte deutlich stärker ausschließt, eine funktionierende Mietpreisbremse für Bestands- und Neuverträge ohne Lücken und Ausnahmen, ein Wohngemeinnützigkeitsrecht, einer anderen Liegenschaftspolitik sowie sozialen Wohnungsbau. An diesen vielen Stellen muss und kann sich die Bundesebene einbringen, um die Problematik in den Großstädten wieder in den Griff zu bekommen. Es geht um ein Handlungspaket von Bundes-, Landes- und Bezirksebene. In Berlin wird seit Beschluss der Koalitionsvereinbarung daran gearbeitet, was fehlt ist die Bundesregierung, die hier noch kein Problembewußtsein erkennen lässt oder nicht danach handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Gelbhaar.

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