Frage an Stefan Gelbhaar von Olaf B. bezüglich Verkehr
Mit Intresse habe ich die Antwort von Herr Innensenator Henkel in Bezug auf die "Blockade von Rawegen und insbesondere von "Radstreifen" gelesen. Ich bin der Meinung die Antwort auf die vorgenommenen Umsetzungen geht ein wenig an der Realität vorbei, denn verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf "Radstreifen" die nicht als Radweg (durch VK-Zeichen) können wegen dieses Verstoßes nicht umgesetzt werden, da die Rechtsgrundlage fehlt. Anno 2009 hat es der Berliner Senat versäumt die Änderungen der StVO in geltendes Berliner Recht und somit ins BOWI-Verfahren zu übernehmen. Um jetzt die Verstöße zu ahnden können müssen Hilfskonstruktionen herhalten (Halten und Parken in 2. Reihe). Das geht im Übrigen nicht in Mitte Hannah-Ahrend-Str. Fahrtri. Mitte.
Hier hat man Radschutzstreifen angelegt, aber leider vergessen Zeichen und Automaten für die Parkraumbewirtschaften zu entfernen, so dass ständig Fahrzeuge auf dem Radstreifen parken.
Ich warte "freudig" den 01.04.2013 ab, denn dann könnten die Bestimmungen der Anlagen des § 41 StVO (Zeichen 340) endlich ahndbar werden.
Ihen zu Kenntnis ich bin Polizeibeamtet, der in Spandau wohnt und in Lichtenberg seinen Dienst versieht. Dieser Weg wurde in 2012 von März bis Nowember fast ausschließlich mit dem Rad zurückgelegt, Daher basieren die o.a. Aussagen auch auf eigenen Feststellungen.
Sehr geehrter Herr Bannick,
vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Kommentar zur Problematik blockierter Radwege und Radfahrstreifen. Als verkehrspolitischer Sprecher freue ich mich über Hinweise von engagierten Radfahrernnen und Radfahrern wie Ihnen um Probleme gezielt hinterfragen und angehen zu können.
Wie Sie bereits anmerkten, hat die neue StVO in der Tat einige Verbesserungen für den Radverkehr mit sich gebracht. So wurden Radfahrstreifen den Radwegen gleichgestellt und das Anlegen von Schutzstreifen erleichtert. Wir begrüßen, dass durch diese Änderungen der Radverkehr in Zukunft zunehmend auf die Fahrbahn verlegt wird, was erwiesenermaßen für mehr Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen sorgt.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen ergeben jedoch nur Sinn, wenn sie tatsächlich befahrbar sind und nicht von parkenden PKW blockiert werden. Die neue StVO regelt eindeutig, dass das Befahren von sowie Halten und Parken auf Radfahrstreifen verboten ist. Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und dürfen daher ausnahmsweise befahren werden, Parken ist jedoch auch hier untersagt. Der Berliner Senat hat auf meine Anfrage allerdings ausweichend dahingehend geantwortet, dass nur dann Fahrzeuge umgesetzt werden, wenn dies auch verhältnismäßig ist ( http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11054.pdf - Frage 7). Wann die Umsetzung jedoch verhältnismäßig bzw. unverhältnismäßig ist, dazu führt der Senat nicht weiter aus. Dadurch bleibt das Problem weiter unbearbeitet - und führt unter anderem dazu, dass Berlin insbesondere wegen der Hindernisse auf Radwegen und -streifen von RadfahrerInnen als fahrradunfreundlich wahrgenommen wird. Dies hat zuletzt der ADFC-Fahrradtest wieder bestätigt.
Neben einer konsequenten Ahndung von Verstößen gegen diese Regelungen durch die Ordnungskräfte ist es daher besonders wichtig, AutofahrerInnen über die Bedeutung von Radfahrstreifen und vor allem von Schutzstreifen aufzuklären und auf das Parkverbot hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Gelbhaar