Wo bleibt hier das Kindeswohl ?
Sehr geehrte Frau Eichwede,
das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der sozial-leiblichen / leiblichen Väter gestärkt, damit sie auch rechtliche Väter werden können ( https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-vaterschaftsanfechtung-leiblicher-vater ). Nun lag der Fall beim Bundesverfassungsgericht, weil die Mutter und evtl. auch der sozial-rechtliche Vater nicht damit einverstanden waren, dass der leibliche Vater auch rechtlicher Vater wird. Wenn dieser leibliche Vater ein rechtlicher Vater werden kann, birgt das wahrscheinlich sehr viel Konfliktpotential bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge. Und strittige bzw. hochstrittige Eltern belasten die psychische Gesundheit von Kindern. Und was ist eigentlich, wenn ein leiblicher Vater mit seinem Begehren auch rechtlicher Vater zu werden weniger gute Absichten verfolgt und nur vorgibt, es gehe ihm ums Kind ? Was ist mit Kindern, die durch nicht angezeigte Vergewaltigungen gezeugt wurden ? Wo bleibt hier das Kindeswohl ?
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das von Ihnen angesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung ist ein Auftrag an uns als Gesetzgeber, das Abstammungsrecht so auszugestalten, dass dem Elterngrundrecht aller Elternteile Rechnung getragen wird.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass das Kindeswohl dabei an erster Stelle stehen muss. Dem Kindeswohl ist am besten mit einer guten und stabilen sozialen Bindung zu den Menschen gedient, die Verantwortung für das Kind übernehmen. Gerade deswegen ist die soziale Vaterschaft für uns von großer Bedeutung.
Gleichwohl gilt es natürlich, mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzliche Neuregelungen zu erarbeiten. Leiblichen Vätern muss ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, um auch als rechtlicher Elternteil Verantwortung übernehmen zu können. Zugleich betont das Gericht die Bedeutung des Bestandschutzes bereits bestehender, auch rechtlicher Elternstellen. Deshalb ist für uns auch vor dem Hintergrund der im Urteil aufgezeigten Alternativen klar, dass eine Abwertung bestehender sozialer Beziehung nicht im Sinne des Kindeswohls wäre.
Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns bei der Reform des Abstammungsrechts dafür ein, dass das Wohl der Kinder stets geschützt wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage mit meinen Ausführungen beantworten konnte. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede