Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Lutz R. •

Werden Sie im Bundestag für oder gegen eine Corona- Impfpflicht stimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

ich habe für den von SPD, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 gestimmt. Dieser sieht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte, die in einer besonderen Nähe zu besonders verletzlichen Personen arbeiten, vor.

Wir wollen damit sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein besonders hohes Infektionsrisiko und ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben besser geschützt werden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Die Menschen, die ihnen zur Behandlung, Versorgung, Pflege oder Betreuung anvertraut sind, können sich zum Teil aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen. Leider ist es so, dass Schätzungen zufolge bei medizinischem Personal und Pflegepersonal trotz der vorhandenen Impfangebote noch relevante Impflücken bestehen. Ungeimpftes Personal stellt aufgrund der besonderen Nähe zu den anvertrauten Menschen in Einrichtungen ein zusätzliches Risiko dar. Deshalb wollen wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einrichtungsbezogen beispielsweise in Krankenhäusern, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen zum Nachweis einer COVID-19-Impfung verpflichten, sofern keine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung vorliegt. Das ist auch mit unserem Grundgesetz im Einklang. Die Pflicht, einen ausreichenden Impfschutz gegen SARS-CoV-2 aufweisen zu müssen, berührt zwar das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, auch wenn die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt. Der Eingriff ist aber nach unserer der verfassungsrechtlichen Abwägung angemessen, da die überragend wichtigen öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes verfolgt werden.

Eine allgemeine Impfpflicht besteht durch diese Gesetzesinitiative nicht. Über eine allgemeine Impfpflicht diskutieren wir im  Deutsche Bundestag zurzeit unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und der Einschätzung des Ethikrates. Da noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, kann ich noch keine konkrete Aussage zu meiner Abstimmung treffen. Ein solcher Vorschlag muss genaustens geprüft werden. Nach Art 2 Abs. 2 GG ist die Einführung generell möglich, es kommt aber in der genauen Ausgestaltung auf die Verhältnismäßigkeit an. Sehr wichtig ist mir eine ausgewogene Debatte auf Grund der Grundrechtseingriffe, die gegeneinander abgewogen werden müssen und auf beiden Seiten bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

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