Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Nils D. •

Was wollen Sie nach der Wahl für Solo-Selbstständige tun, insbesondere wegen der Verdächtigungen von angeblicher Scheinselbstständigkeit?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Wir haben uns viel vorgenommen um Solo-Selbstständige als bald als möglich besser abzusichern. Die Corona-Krise hat uns deutlicher denn je vor Augen geführt, wie schnell man ohne eigenes Zutun in Not gerät und wie schnell Rücklagen aufgebraucht sind. Wir werden darum Solo-Selbständige, darunter sind beispielsweise viele Künstler*innen, Autor*innen, Maler*innen, Übersetzer*innen, Entwickler*innen, besser absichern. Dafür werden wir die Absicherung in der Künstlersozialversicherung ebenso wie in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung verbessern. Der Wechsel zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Selbständigkeit ist keine Ausnahme mehr.

Wer Neues wagt, braucht Sicherheit. Die bestehende freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bietet ein solches Netz. Wir werden den Zugang verbessern und mehr Sicherheit im Bedarfsfall schaffen. Die Regelungen für die ständigen und nicht ständig Beschäftigten zum Beispiel im Bereich des Films und der Theater werden wir deutlich vereinfachen und die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärken und ausbauen. Wir werden eine grundsätzliche Pflicht zur Altersvorsorge einführen und Selbständige schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integrieren. Die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung für Selbständige haben wir bereits um mehr als die Hälfte gesenkt. Unser Ziel sind einkommensabhängige Beiträge wie bei abhängig Beschäftigten. Wir werden auch Solo-Selbständige besser absichern, deren Geschäftsmodell sie grundsätzlich trägt, wo jedoch unvorhersehbare erhebliche Einnahmeausfälle, etwa durch den kurzfristigen Wegfall von Auftraggebern, zu Notlagen führt. Mit einem Sicherungsgeld schaffen wir einen neuen Weg der solidarischen Absicherung für Selbständige in Notlagen, die über branchen- und saisonübliche Schwankungen hinausgehen, durch die Bundesagentur für Arbeit. Das Sicherungsgeld soll mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung vergleichbar sein. Das durch Beiträge der Selbständigen finanzierte Sicherungsgeld hat dabei Vorrang vor Leistungen der Grundsicherung.

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Beste Grüße

Sonja Eichwede

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