Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Albiona R. •

Was ist die lage von corona

Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihre Frage vom 29. September, auf die ich gerne antworte.

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die aktuelle Situation können Sie am besten auf der Webseite des RKI nachverfolgen: RKI - Infektionskrankheiten A-Z - COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Die Infektionszahlen und Erkrankungen werden voraussichtlich in den Herbst- und Wintermonaten wieder zunehmen, so Expertinnen und Experten. Gerade nach einem ruhigen Sommer dürfen wir das Corona Virus nicht unterschätzen und leichtfertig in den Herbst gehen.

Deshalb haben wir mit dem am 8. September 2022 vom Bundestag beschlossenen Covid19-Schutzgesetz die notwendigen Regelungen beschlossen, mit denen wir Deutschland auf einen sicheren Herbst und Winter vorbereiten. Auch ich halte die verabschiedeten Corona-Schutzmaßnahmen für richtig und habe für den Gesetzesvorschlag gestimmt. Unser „Winterpaket“ ist gut durchdacht und faktenorientiert. Auf Steigende Infektionszahlen sind wir mit diesen Maßnahmen gut vorbereitet.

Zudem sind alle Regelungen sind befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Somit ist ausgeschlossen, dass die Maßnahmen länger als notwendig in die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. 

Zum „Winterpaket“ gehören bundeseinheitliche Basismaßnahmen und ergänzende optionale Regelungen der Länder.

Die Basismaßnahmen sind:

Eine Maskenpflicht in allen medizinischen Einrichtungen

Der Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft, der viel zitierten vulnerablen Gruppen, gelingt. Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen, oder einfach nur Menschen, die akut erkranken und in die Arztpraxis müssen, sie werden in allen medizinischen Einrichtungen durch eine FFP2-Maskenpflicht gut geschützt. Im Bereich der Pflege, in stationären Heimen, in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen gilt ein weitergehender Schutz. Für den Zugang zu Krankenhäusern, Reha- Einrichtungen und Pflegeheimen wird die FFP2-Maske Pflicht, zusätzlich bedarf es eines negativen Tests. Das gilt für Besucher und Beschäftigte gleichermaßen. Ebenso gilt für Beschäftigte in ambulanten Pflegeeinrichtungen der Intensivpflege, in Wohngruppen, in Betreuungseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen diese Masken- und Testpflicht. Die Tests müssen mindestens 3 mal pro Woche durchgeführt werden.

Regelungen im Flug- und Fernverkehr

Die bereits bisher geltende Maskenpflicht im Fernverkehr hat sich bewährt und wird von der Bevölkerung akzeptiert. Sie ist gelebte Praxis von Millionen Bahnreisenden. Hieran halten wir fest. Die FFP2-Maske schützt die Fahrgäste vor Infektionen und sie hilft, das Pandemiegeschehen im Griff zu behalten. Auch hier gilt: geringer Aufwand, große Schutzwirkung.

Neben diesen Basismaßnahmen können die Länder optional lageangepasst handeln:

Ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder

Die Länder haben sich früh für weitgehende Ermächtigungsgrundlagen ausgesprochen, die ihnen ein lageangepasstes Agieren ermöglicht. Das zwischen den Ministern verhandelte Stufenmodell gibt den Ländern in zwei Stufen (Stufe 1 - einfache Landesregelung, Stufe 2 – Regelung mit Beteiligung der Landesparlamente) den Spielraum den es braucht, um eine Gefährdung des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur abzuwenden. Wir füllen in Vorsorge für den Winter nicht nur die Gasspeicher, sondern auch den Werkzeugkasten der Pandemieprävention. Wir stehen zusammen und ermöglichen so, dass die Schulen nicht wieder schließen müssen. Zum Wohle unserer Kinder und der Zukunft.

Kinderkrankengeld verlängert

Neben der Vorsorge für Herbst und Winter war uns bei den Verhandlungen zum Covid19- Schutzgesetz eines besonders wichtig: Wir haben das verbesserte Kinderkrankengeld bis zum Jahresende 2023 verlängert. Eltern haben weiterhin einen Anspruch auf 30 Tage Krankengeld, wenn das Kind erkrankt oder wegen der Pandemie nicht zur Schule gehen kann und betreut werden muss. Das ist ein wichtiges familienpolitisches Signal. Wir haben Kinder und Eltern gemeinsam im Blick. Für Alleinerziehende besteht der Anspruch für bis zu 60 Tage im Jahr.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

 

 

 

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