Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Tanja J. •

Warum ist das Recht auf Balkonsolar (Privilegierung nach §20 WEG) immer noch nicht beschlossen worden? Kommt dies noch vor der Sommerpause?

Sehr geehrte Frau Eichwede,

seit Mitte 2023 existiert ein Gesetzesentwurf, der die dringend geboten Privilegierung von Steckersolargeräten im WEG §20 und BGB für Eigentümer und Mieter umsetzt. Dieses wurde auf Veranlassungen eines breiten Bevölkerungs-Bündnisses im Rahmen einer Bundestagspetition motiviert und auch die entsprechenden Fachanhörungen (zuletzt im Februar 2024 im Rechtsausschuss) waren durchweg einstimmig positiv und für eine möglichst weitreichende Privilegierung.

Warum ist der Beschluss im Rechtsausschuss immer noch nicht verabschiedet worden, so dass er in die 2. und 3. Lesung gehen kann? Warum finden sich keine entsprechenden Punkte auf der Tagesordnung?

Zuletzt gab es Berichte, nach denen die SPD den Entwurf blockiert, da ihr eingefallen ist, dass sie nicht mit dem im selben Entwurf geplanten virtuellen WEG-Versammlung übereinstimmt - stimmen diese Berichte?

Wie bewerten Sie die Verzögerung in Bezug auf die Klimaschutzstrategie der Bundesregierung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wird heute im Bundestag beraten und beschlossen werden. 
Wir treiben die Energiewende im Wohnbereich voran, indem es künftig leichter wird, „Balkonkraftwerke“ einzubauen. Wohnungseigentümer und Mieter haben dann einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird und sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können. Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird dafür die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Der Einbau kann dann nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.

Der Gesetzgebungsprozess hat sich aufgrund von internen Beratungen zu Fragen des Wohnungseigentümerrechts Zeit in Anspruch genommen. Ich bin davon überzeugt auf allen Ebenen gute Lösungen gefunden zu haben und freue mich das Gesetz nun zu beschließen. 

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte. 

 

Mit freundlichen Grüßen 
Sonja Eichwede 

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