Warum blockiert die SPD die Privilegierung von Steckersolargeräten in WEGs und damit die Energiewende?
Seit Monaten liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf dem Rechtsausschuss vor. Von Seiten der FDP hört man, dass sie diesen anscheinend zurückhalten. Bisher hatte ich den Eindruck, dass eher die CDU die Energiewende verhindern will und nicht die SPD.
Wie bewerten Sie diesen Vorgang, warum ist die Privilegierung von Steckersolargeräten immer noch nicht beschlossen, was verzögert und verlangsamt hier, und wann kann mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gerechnet werden?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wird heute im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Wir treiben die Energiewende im Wohnbereich voran, indem es künftig leichter wird, „Balkonkraftwerke“ einzubauen. Wohnungseigentümer und Mieter haben dann einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird und sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können. Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird dafür die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Der Einbau kann dann nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.
Der Gesetzgebungsprozess hat sich aufgrund von internen Beratungen zu Fragen des Wohnungseigentümerrechts Zeit in Anspruch genommen. Ich bin davon überzeugt auf allen Ebenen gute Lösungen gefunden zu haben und freue mich das Gesetz nun zu beschließen.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede