Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Monika H. •

Wann wird endlich dieser erniedrigende und unfaire Rechentrick abgeschafft, durch den armen RentnerInnen, die zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind, im Juli weniger Geld auszahlt wird?

Dieser Fehlbetrag kann nie ausgeglichen werden. Er kann auch nicht in den anderen Monaten angespart werden. Dazu reicht das Geld nicht. Ich möchte ganz konkret wissen, wie die Verantwortlichen dazu stehen und wann dieser Rechentrick-auf Kostenn sehr armer Menschen-endlich behoben wird. Ich selber bin davon auch betroffen und empfinde es als Betrug.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H., 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Die aktuelle gesetzliche Grundlage für diese Regelung findet sich im Sozialgesetzbuch XII. Dort ist geregelt, dass Rentenleistungen vollständig auf die Grundsicherung anzurechnen sind. 

Die Leistungen der Grundsicherung stellen eine Absicherung des Existenzminimums dar. Es handelt sich um eine steuerfinan­zierte Leistung, die sicherstellt, dass auch Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht ganz oder teilweise aus eigenen Mitteln finanzieren können, nicht in existenzielle Not geraten. Die Grundsicherung ist eine nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass zunächst vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen sind. Dazu gehört auch die Rente. 

Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann. Die Rente wird hingegen - ebenso wie Arbeitsentgelt - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt. 

Diese unterschiedlichen Zahlungstermine führten dazu, dass ein Ende Juni 2024 im Voraus für den Monat Juli überwiesene Grundsicherungszahlung bereits um die ab Juli 2024 geltenden Rentenanpassung vermindert wurde. Der um die Rentenanpassung erhöhte Rentenbetrag stand den Betroffenen jedoch erst Ende Juli zur Verfügung. Leider ist diese Anrechnung unvermeidlich, wenn eine Sozialleistung, die das Existenzminimums gewährleistet und damit zum Monatsbeginn zur Verfügung stehen muss, mit einer Rente oder anderen laufenden Zahlungen zusammentrifft, die erst am Ende des Monats überwiesen werden.

in der letzten Legislaturperiode haben wir in der SPD-Fraktion bereits einige Verbesserungen für Betriebsrentnerinnen und -rentner und Direktversicherte, wie die Einführung der Grundrente, durchgesetzt. Es ist unser Ziel als SPD-Fraktion, Rentnerinnen und Rentner durch sichere Renten zu entlasten. 

Wir sorgen dafür, dass das Rentenniveau dauerhaft bei mindestens 48 Prozent gesichert wird. Denn nach geltendem Recht läuft diese Stabilisierung des Rentenniveaus schon zum 1. Juli 2025 aus. Damit würde es in Zukunft sinken bzw. stärker von der allgemeinen Lohnentwicklung entkoppelt. Auch wenn die Renten in absoluten Werten nicht sinken, wäre dies faktisch eine Rentenkürzung in der Zukunft. Die gute Absicherung im Alter ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, muss auf dieses Versprechen vertrauen können. Daher lehnen wir Rentenkürzungen weiterhin konsequent ab. 

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte, bei weiteren Anliegen melden Sie sich gerne bei mir. 

Mit freundlichen Grüßen 
Sonja Eichwede 

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