Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Daniel A. •

Wann setzen Sie endlich 20/9890 (Recht auf Steckersolargeräte) auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses, damit die Verschleppung von Klimaschutzmaßnahmen, die auch zum Hochwasser beitragen, endet?

Sehr geehrte Frau Eichwede,

Seit mehr als einem Jahr ist nun schon die Privilegierung von Steckersolargeräten und Balkonkraftwerken Thema im Bundestag und den entsprechenden Ausschüssen.

Mehrere Gerichtsurteile (Frankfurt, Konstanz, etc.) haben gezeigt, dass WEG-Eigentümer unilateral (!) Balkonkraftwerke wegen optischer Beeinträchtigung verhindern können und dadurch sowohl privatwirtschaftliche Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verhindern als auch die nationale Sicherheit und Resilienz Deutschlands akut gefährden, weil der dezentrale und resiliente Ausbau der Stromgestehung damit blockiert wird.

Das Problem wurde vom BMWK in der Solarstrategie erkannt, das BMJ hat einen Entwurf vorgelegt und es sind alle Experten dafür.

Leider versandet dies jetzt in Ihrem Rechtsausschuss. Die folgen davon sehen wir alle: Zunahme von Extremwetter (Hochwasser, ..), fehlende Verteidigungsfähigkeit,..

Wie verantworten Sie dies?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A., 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der den Einbau von sogenannten „Balkonkraftwerken“ regelt, wird heute im Bundestag beraten und beschlossen werden. 
Wir treiben die Energiewende im Wohnbereich voran, indem es künftig leichter wird, „Balkonkraftwerke“ einzubauen. Wohnungseigentümer und Mieter haben dann einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird und sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können. Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird dafür die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Der Einbau kann dann nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.

Der Gesetzgebungsprozess hat sich aufgrund von internen Beratungen zu Fragen des Wohnungseigentümerrechts Zeit in Anspruch genommen. Ich bin davon überzeugt auf allen Ebenen gute Lösungen gefunden zu haben und freue mich das Gesetz nun zu beschließen. 

Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen beantworten konnte. 

Mit freundlichen Grüßen 
Sonja Eichwede 

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