Wann plant der Rechtsausschuss Ergänzungen zu den teilweise schlechten Änderungen des Wohnungseigentumsgesetz?
Sehr geehrte Frau Eichwede,
durch Änderung des früheren § 46 WEG wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren deutlich benachteiligt. Bis 30.11.2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen die übrigen Eigentümer die Beklagten. Damit war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.2022 ist nun aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.09.22, mit der sie ein sehr wichtiges Thema ansprechen und die ich sehr gerne beantworte.
Uns ist das von Ihnen angesprochene Thema bekannt und wir prüfen zurzeit den Regelungsbedarf bezüglich des Wohnungseigentums-Gesetzes. Damit kann dies bei kommenden WEG-Änderungen Berücksichtigung finden. Hierzu befinden wir uns in der Koalition derzeit noch in Gesprächen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede