Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Andreas V. •

Soll die Corona-Impfpflicht mit einer Mutante begründet werden, die es heute noch gar nicht gibt, und der Impfstoff dafür noch gar nicht entwickelt ist?

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Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit und Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Im Rahmen der allgemeinen Impfpflicht findet die Entscheidungsfindung der Mitglieder des Deutschen Bundestages selbstverständlich unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und einer Einschätzung des Ethikrates statt. Insbesondere hinsichtlich der Frage nach der Verhältnismäßigkeit werden stets die aktuellen medizinischen und epidemiologischen Erkenntnisse berücksichtigt. Denn letztlich findet eine Abwägung kollidierender Verfassungsgüter statt.

Im Grundsatz steht der Schutz der körperlichen Unversehrtheit dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit vulnerabler Gruppen, der Gesamtbevölkerung und des Erhalts und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber. Dabei ist auch zu beachten, dass die Verfassung die körperliche Unversehrtheit nicht absolut garantiert, sondern eine Einschränkung per Parlamentsgesetz selber vorgibt.

Eine Impfpflicht, die in die körperliche Unversehrtheit eingreift, darf selbstverständlich für den absolut überwiegenden Teil der Bevölkerung kein Risiko darstellen. Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind auf Basis der mittlerweile milliardenfachen Impfungen und den Studien sowie Test sowohl der deutschen als auch englischen Zulassungsstellen für Medikamente als gering einzuschätzen. Es ist dennoch notwendig, Ausnahmen zu regeln, zumindest für Personen, bei denen eine Impfung medizinisch auf Grund des Alters oder der persönlichen Konstitution nicht empfohlen wird. Diese liegen auch vor.

Ebenfalls in die Abwägung fließen die Erkenntnisse zur Impfeffektivität hinein. Impfstoffe sind danach zu bewerten, wie ihre Wirkung auf Infektionen, schwere oder gar tödliche Verläufe ist. Diese Bewertung findet auch dann statt, wenn sie als grundsätzlich geeignet gelten.

Weitere relevante Faktoren in der Abwägung sind die hohe Todesrate bei Coronainfektionen, die zu einer deutlichen Übersterblichkeit geführt haben sowie die vermehrten Berichte über Symptome, die unter der Bezeichnung „Long Covid“ zusammengefasst werden. Nicht zuletzt ist auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems relevant. Dies bezieht sich auch nicht nur auf einen möglichen Kollaps, sondern bereits darauf, den Krankenhäusern aus dem Krisenmodus zu helfen.

Im Übrigen wird in Deutschland ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Alle bisher in Europa zugelassenen Impfstoffe bieten einen guten Schutz und werden deshalb von der Ständigen Impfkommission empfohlen.

Ich habe am 07. April 2022 aus Überzeugung für den Gesetzesentwurf gestimmt, der eine Impfpflicht für über 60-Jährige vorsah und einen Kompromiss darstellte. Der Gesetzesentwurf fand jedoch keine Mehrheit. Er scheiterte überwiegend an der Blockade der Union, die nicht bereit war, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Eichwede

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