Das Bild zeigt Sonja Eichwede, SPD_Bundestagskandidatin WK 60 vor einer roten Backsteinwand in Brandenburg an der Havel
Sonja Eichwede
SPD
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau ,Eichwede,Frage:Handelt es sich um das heizungsgesetz um ein Armutsgesetz,wie es im Deutschland Kurier zu lessen war?

Wie viele Mieter /innen Deutschland ,mit einem geringfühgigen Einkommen,(Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen),sollen durch das heizungsgesetz/Armutsgesetz noch weiter in sehr hohe unbezahlbaren Mietschulden und bewusste herbei getriebene Wohnungslosigkeit ,getrieben werden?Denn ich lese auch den Deutschland Kurier und da stand diese Sache Heizungsgesetz/Armutsgesetz auch drinnen.Wie sollen die Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen ,ab 2024 ,50.000.00-100.000.00 tausend Euro für das Heizungsgesetz /Armutsgesetz auf bringen?Somit können alle Vermieter/innen ihren Mieter/innen kündigen wie sie wollen.Und von was sollen die Mieter/innen noch leben und ihre andere Unkosten bezahlen?(Strom,Gas,Öl,Grundnahrungsmittel,(steigende Inflationen/Sanktionen),Zuzahlungen Arzt Medikamente.(dieses somit nicht mehr möglich).Dazu kommen doppelt abgerechnete hauswartkosten ,u.s.w..Das ist die aller größte Armutswelle ,die es je in Deutschland gibt.Wann wird das bekämpft

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.

 

Vielen Dank für ihre Anfrage zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 14. Oktober 2023. Ich verstehe Ihre Bedenken und Sorgen bezüglich des Themas sehr und hoffe ihre Fragen bestmöglich beantworten zu können.

 

Ich setze mich mit meiner Fraktion besonders für eine sozial gerechte und bezahlbare Energiewende ein. Wir wollen mögliche Potenziale der Nah- und Fernwärme auch für Wohngebäude und regionale Vielfalt bestmöglich nutzen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Mieterinnen und Mieter nicht überfordert werden und ihnen keine großen Belastungen aufgebürdet werden. Uns liegt bezahlbarer Wohnraum für die breite Bevölkerung sehr am Herzen und wir legen Wert darauf, dass deshalb auch Vermieter Forderungen erlassen können.

 

Das Gebäudeenergiegesetz tritt ab dem 1.1.2024 in Kraft und bezieht sich ausschließlich auf Heizungen, die neu gebaut werden. Heizungen, welche vor dem 1.1.2024 verbaut worden sind, dürfen bis einschließlich 31.12.2044 mit 100% fossilen Brennstoffen betrieben werden. Demnach besteht keine Pflicht, intakte Heizungen auszutauschen. Bei Einbau einer neuen Heizung, fördert der Staat mit einem Sockelbetrag von 30%. Um besonders Einkommensschwache Vermietende zu unterstützen, fördert der Staat mit maximal 70% des Gesamtbetrags.

 

Für uns bleibt der Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Wärmewende ein zentrales und unverzichtbares Anliegen. Nach bisheriger Rechtslage konnten Vermieterinnen und Vermieter Kosten einer Modernisierung zu 8% auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Die Kappung der Gesamtbelastung liegt dabei bei 3 Euro/qm über einen Zeitraum von 6 Jahren. In Anspruch genommene Förderung muss zwar in Abzug gebracht werden, aber nach bisheriger Rechtslage gab es keinen Anreiz für Vermietende, die Förderung auch wirklich in Anspruch zu nehmen. Das führte dazu, dass in der Vergangenheit nur 10% bis 15% der Vermieter Förderung beantragten. Im GEG haben wir nun eine neue Modernisierungsumlage vereinbart. Diese sieht vor, dass Vermieter die Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe 10% auf den Mieter umlegen können, wenn – und das ist die Bedingung – eine Förderung auch wirklich in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird.

 

Als SPD-Fraktion setzen wir uns besonders für eine sozial gerechte und bezahlbare Energiewende ein. Wir wollen mögliche Potenziale der Nah- und Fernwärme auch für Wohngebäude und regionale Vielfalt bestmöglich nutzen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Mieterinnen und Mieter nicht überfordert werden und ihnen keine großen Belastungen aufgebürdet werden. Der Mietpreis pro Quadratmeter darf daher nach einer Heizungssanierung um maximal 50ct pro Quadratmeter ansteigen.

 

 Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden sie in folgendem Link:

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942 <https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942>

 

Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne zu Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Sonja Eichwede, Mitglied des deutschen Bundestages"

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